Frankreich. 
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orientalis); sein Regierungssitz war zu Metz. Die drei jün¬ 
ger«, CH lodo mir, Childebert und Chlotar 1 er¬ 
hielten Neustrien (Francia occidentalis); sie regierten ZU 
Orleans, Paris und Soissons.— Theoder ich, welcher 
den König der Thüringer Hermanfried gegen dessen 
Bruder Baderich unterstützt, für diese Hülfsleistung aber 
den versprochenen Landertheil nicht bekommen hatte, warf 
sich, in Verbindung mit den Sachsen, auf die Thürin¬ 
ger, und schlug sie (528) an der Unstrut. Die Zer¬ 
trümmerung des thüringischen Königreiches 
(531), von welchem der schöne südliche Theil an Austrasien, 
der nördliche (die Harzgegenden) an die Sachsen kam, er» 
folgte aber erst nach der hinterlistigen Ermordung des nach 
Zülpich gelockten Königs von Thüringen Hermanfried. 
Drei Jahre darauf ward der bürgundische König Go» 
domar von den Franken besiegt, gefangen genommen und 
fein Reich (534) mit Frankreich verbunden. — Als aber 
die austrasische Linie bereits im Jahre 654 mit Theoderichs 
Enkel, Theodebald, erlosch, und Chlotar die Nach¬ 
kommenschaft feines Bruders Chlodomir mit Grausamkeit 
vertilgte; so vereinigte Chlotar (558) wieder die ganze 
fränkische Monarchie unter seinem Zepter. Doch schon un¬ 
ter seinen Söhnen (568) ward das Reich von neuem so ge¬ 
theilt, daß Siegbert 1 über Austrasien, C h a r i b e r t'f 
Guntram und C h ilpe ri ch 1 über Neustrien und Bur¬ 
gund herrschten. Zwei blutdürstige Weiber, Fredegunde, 
die Gemahlin des Chilperich, und Brunehilde, die Ge¬ 
mahlin Siegbertö, veranlaßten durch ihre Ränke und Schand¬ 
thaten einen verheerenden Bruderkrieg. Brune Hilde al¬ 
lein- hatte den Mord von zehn Königen und königlichen 
Prinzen auf ihrem Gewissen. Durch die Mordthaten dieser 
Weiber und durch die Untreue der ausirasischen und bur- 
guttdischen Großen, vereinigte Chlotar 2 (613) zum zwei- 
tenmale die gesammte fränkische Monarchie; doch stieg un¬ 
ter ihm die Macht der großen Vasallen immer höher. Ihm 
folgte (628) sein Sohn Dagobert 1, dessen Söhne, 
Siegbert 3 und Chlodowia^2, (638) nach des Va¬ 
ters Tode wieder theilten.
	        
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