Ocravian.
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Euphrate. Zur Sicherheit der Hauptstadt stiftete er eine
Garde (cohorte« praetorianae) von 9—10 Cohorten,
jede zu tooo Mann, und eine Stadtmiliz (cohorte«
urbanae), zum Dienste der Polizei, ungefähr 3000 Mann,
so wie seit dieser Zeit der Gouverneur der Residenz (prae¬
lectu« urbi) und der Oberste der Garde (praesectu« prae¬
torio) zu bedeutendem Ansehen gelangten, welches unter
den folgenden Kaisern noch höher stieg. — Die Besetzung
der Provinzen theilte August freiwillig mit dem Se¬
nate, indem er sich meistens diejenigen vorbehielt, in wel¬
chen die Legionen standen (provinciae principi«), Galr
lien, Spanien, Syrien und Aegypten; wogegen
er die andern dem Senate (provinciae «enatu«) überließ.
Daher verwalteten seine Statthalter (Legati, Un terfeld-
herren) zugleich die Kriegs- und bürgerlichen Angelegen¬
heiten in seinem Namen; die Statthalter des Senats
(proconsule«) waren aber nur Civilgvuverneure. Beiden
standen gewöhnlich Prokuratoren (Intendanten) zur
Seite. Die Provinzen gewannen unstreitig nicht nur durch
die strengere Aufsieht, unter welche damals die Statt.
Halter kamen, sondern auch schon deshalb, weil es besol¬
dete Staatsdiener waren. Die Quellen der Staatsein¬
nahmen blieben zwar im Ganzen dieselben; doch unterschied
man nun genauer zwischen der Privateasse des Kai¬
sers (Fiseus), in welche die Einkünfte aus seinen Pro¬
vinzen stoffen, und der Staatskasse (Aerarium),
welche aus den Einkünften der Provinzen des Senats die
öffentlichen Ausgaben bestritt, wiewohl es eine natürliche
Folge des späterhin einreißenden Despotismus war, daß die
letzte durch die erste verschlungen ward. Die nbue Gestal,
tung des Finanzwesens, welche August ausführte, ist
zwar nicht vollständig bekannt; seine Absicht scheint aber
hauptsächlich gewesen zu seyn, alles auf einen bestimm¬
ten Fuß zu setzen, weil bis dahin wahrend der Bürger¬
kriege eine völlige Unordnung in den Finanzen eingerissen,
nun aber, bei einem stehenden Heere, der Unterhalt dessel¬
ben mit größerm Aufwande verknüpft war. — So wurden
die Abgaben der Provinzen auf eine gewisse Summe