den drei Theilungen a n Rußland g e k o m m e n 
waren. Der Kaiser Napoleon und der König von Sachsen 
(12 July) genehmigten diesen Beschluß; doch erklärte Mrpo- 
leon dabei, daß diejenigen polnischen Provinzen, welche 
der Wiener Friede dem Kaiser von Oestreich gelassen habe, 
nicht mit dem herzustellenden Königreiche Polen vereinigt 
werden sollten, ob er gleich in geheimen Bedingungen mit 
Oestreich verabredet hatte, daß er demselben, für die Abtre¬ 
tung des Restes von Ostgalizien an Polen, die illyrischen 
Provinzen zurückgeben wollte. Allein der Plan, das König¬ 
reich Polen nach seinem vorigen Umfange, aus den in den 
drei Theilungen an Rußland, Preußen und Oestreich gekom¬ 
menen Landern, herzustellen, scheiterte an Napoleons Rück¬ 
züge aus Rußland, obgleich die Polen, geführt von Ponia- 
towski, in diesem Kampfe für ihre Wiederherstellung große 
Anstrengungen gemacht, und bei Smolensk und an der 
Moskwa mit Tapferkeit gefochten hatten. 
Sogleich nach dem Rückzüge des französischen Heeres 
über den Niemen) besetzten die Russen das Herzogthum 
Warschau, und auf dem Wiener (Kongresse, wo Anfangs 
Rußland auf der Besitznahme des ganzen Herzogthums 
Warschau bestand, ward endlich, nach langen diplomatischen 
Unterhandlungen, ein Theil dieses Herzogthums, unter dem 
Namen: Großherzogthum Posen mir Preußen, das 
übrige aber, unter dem Namen: Königreich Polen mit 
Rußland verbunden; nur daß die Stadt Cracau, mit ei¬ 
nem Gebiete von 22 Q. M. mit 96,600 Einwohnern, für 
eine freie Stadt, und auf immer für neutral erklärt, 
zugleich aber unter den gemeinschaftlichen Schutz Rußlands, 
Oestreichs und Preußens gestellt ward. Dieser freien 
Stadt ward von den drei schützenden Machten (.3 Mai 
1815) eine neue Verfassung*)/ — und spater (27 
Nov. 1815) dem Königreiche Pole n vom Kaiser Ale¬ 
xander, welcher (18 July 1815) den Titel eines Zaarö 
*) Wie Verfassung der Stadt Cracau steht in den Europ. 
Cvnstitut. Th. 2, S. 70 ss.
	        
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