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Erster Zeitraum. 
Grundwesen, ein gutes und ein böses, sind, besonders in 
der spätern Ausbildung der indischen Lehren, unverkenn¬ 
bar enthalten, und scheinen von Indien aus in die übrigen 
altasiatischeu Religionen mehr oder weniger übergegangen 
zu seyn. Die indischen Religionslehren sind aber durch spa¬ 
tere Ausleger vielfach allegorisch gedeutet worden; ein 
Schicksal, das sie mit den meisten Religionen des Alter¬ 
thums gemein haben; denn auf dieselbe Art wurden die 
Lehren des Confucius, des Zoroaster, des Moses, des Ho- 
wer und Mahomed in spätern Zeiten behandelt. 
In dem Upnek'hat und den Purana's erscheinen 
die drei obersten Gottheiten des Schaffens, des Erhaltens, 
und des Strafens oder Zerstörens, Brama, Wischnu 
(mit 10 Verwandlungen — Inkarnationen —) und Schi¬ 
ven — zwar personificirt, aber als ein Ganzes (trimurti 
— drei Personen). Sie sind die ersten Ausflüsse aus 
dem U r w e se n (Par ab rama) dessen Licht alles erfüllt, 
belebt, und, wie der Faden der Perlenschnur, alle Geschöpfe 
durchdringt. Das Urwesen hat, als solches, keine Tempel, 
keine öffentliche Verehrung, auch sind von ihm keine Ab¬ 
bildungen vorhanden; denn es kann nicht begriffen und dar¬ 
gestellt werden, weil es das Urwesen ist und die Wurzel 
von Allem enthalt. Im Brama, W i sch n u und S ch i - 
ven wird dieses Urwesen nach seinen drei Eigenschaften der 
allmächtigen Schöpferkraft, der erhaltenden, 
und der r i ch t e n d e n oder strafenden Kraft personificirt. 
Brama ist der allgemeine Schöpfer und Vater, der Geber 
des heiligen Gesetzes, die Krone aller Dinge. Er hatte im 
Alterthume einen besondern Kultus, der aber unter dem 
Streit' der verschiedenen Secten über den Vorrang des 
Wischnu und Schiven sich verlor. — Wischnu ist 
Erhalter der Welt. Er erscheint zu ihrer Rettung, sobald 
Ruchlosigkeit und Tyrannei überhand nehmen und Gefahr 
drohen. So kennt die indische Mythologie zehn Verkör¬ 
perungen, wo Wischnu in Menschen-, Thier- und 
Wundergestalten zum Heile der Menschen auftrat, und zur 
Tugend rief. Schiven endlich ist der allgemeine Richter,
	        
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