Nachträge und Berichtigungen
Zu Nr. 11, Anm. 2: im letzten Satz ist B u í g a r i e n zu streichen.
Zu Nr. 13, Zeile 3/4: In der Klammer ist zu lesen „wie die
Bundesstaaten des neuen Teutschen Reichs".
Zu Nr. 19 ist als vorletzter Satz einzuschalten:
Ein solcher Fall trat im Jahr 1891 im Verhältnis
der Niederlande zu Luxemburg ein, als König Wil¬
helm III. ohne männliche Nachkommen starb, weil für
Luxemburg damals noch das salische Gesetz (s. Nr. 13)
galt.
Zu Nr. 25 Zeile 3 v. o. ist zwischen „von denen" und „jeder" ein¬
zuschalten „in der Regel".
Zu Nr. 63 muß die Anm. 22 in Satz 1 lauten:
Das in den Befreiungskriegen gestiftete Eiserne
K r e u z (2 Klassen und ein Großkreuz) hat er im
Krieg 1870/71, für dessen Dauer es erneuert wurde,
als König von Preußen für Auszeichnung vor dem
Feind verliehen.
Zu Nr. 73, Satz 1: statt „hat seinen Sitz" ist zu lesen „tagt".
Zu Nr. 85 ist als letzter Satz beizufügen:
Größere Städte sind deshalb dazu übergegangen, die
in die Wählerlisten Eingetragenen hiervon zu benach¬
richtigen, so daß jeder, der eine solche Nachricht nicht
bis zu einen: bestimmten Termin erhält, aus sein
Fehlen in der Wählerliste aufmerksam werden muß.
Zu Nr. 94 Zeile 3 v. o. sind die Worte „seinem Sitze" zu streichen.
- Baden 3.