Nachträge und Berichtigungen 
Zu Nr. 11, Anm. 2: im letzten Satz ist B u í g a r i e n zu streichen. 
Zu Nr. 13, Zeile 3/4: In der Klammer ist zu lesen „wie die 
Bundesstaaten des neuen Teutschen Reichs". 
Zu Nr. 19 ist als vorletzter Satz einzuschalten: 
Ein solcher Fall trat im Jahr 1891 im Verhältnis 
der Niederlande zu Luxemburg ein, als König Wil¬ 
helm III. ohne männliche Nachkommen starb, weil für 
Luxemburg damals noch das salische Gesetz (s. Nr. 13) 
galt. 
Zu Nr. 25 Zeile 3 v. o. ist zwischen „von denen" und „jeder" ein¬ 
zuschalten „in der Regel". 
Zu Nr. 63 muß die Anm. 22 in Satz 1 lauten: 
Das in den Befreiungskriegen gestiftete Eiserne 
K r e u z (2 Klassen und ein Großkreuz) hat er im 
Krieg 1870/71, für dessen Dauer es erneuert wurde, 
als König von Preußen für Auszeichnung vor dem 
Feind verliehen. 
Zu Nr. 73, Satz 1: statt „hat seinen Sitz" ist zu lesen „tagt". 
Zu Nr. 85 ist als letzter Satz beizufügen: 
Größere Städte sind deshalb dazu übergegangen, die 
in die Wählerlisten Eingetragenen hiervon zu benach¬ 
richtigen, so daß jeder, der eine solche Nachricht nicht 
bis zu einen: bestimmten Termin erhält, aus sein 
Fehlen in der Wählerliste aufmerksam werden muß. 
Zu Nr. 94 Zeile 3 v. o. sind die Worte „seinem Sitze" zu streichen. 
- Baden 3.
	        
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