Full text: Lesebuch zur deutschen Staatskunde (Nr. 48)

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6. Volksvertretung 
neben der Zweiten noch die Vielseitigkeit der Erwägung, aber 
vertritt nur denselben Strom der öffentlichen Meinung, der 
sich in der Wahlkammer geltend macht. 
Der Versuch, der in Frankreich mißlang, fiel in Deutsch¬ 
land auf besseren Boden. Hier war die alte ständische Gesell¬ 
schaft überhaupt noch viel fester begründet und lebensfähiger 
gewesen. Durch die Mediatisierungen waren überdies den 
Einzelstaaten neue aristokratische Elemente zugeführt worden, 
die man nicht einfach in der allgemeinen staatsbürgerlichen 
Rechtseinheit untergehen lassen konnte. So wurde denn in 
den Mittelstaaten und später auch in Preußen die Erste 
Kammer eine besondere Vertretung der Reste der 
alten ständischen Gesellschaft, die Zweite Kammer 
auf Grund der Wahl eine solche der modernen staats¬ 
bürgerlichen. 
Eine besondere politische Bedeutung neben der Wahl¬ 
kammer hat die Erste Kammer nur da behaupten können, 
wo sie wie in Deutschland ein selbständiges politisches Prinzip 
in sich trägt und nicht denselben Zug der öffentlichen Meinung 
vertritt. — In den deutschen Kleinstaaten reichten die 
Elemente zur Bildung von zwei Kammern nicht aus, so 
daß hier das Einkammersystem besteht^). 
Das Volk ist jedoch nur rechtlich eine Summe gleicher 
Individuen. Tatsächlich zerfällt es nach den mannigfaltigsten 
Interessen politischer, sozialer, religiöser und nationaler Natur 
in die verschiedensten Gruppen. Das macht sich auch in der 
Zusammensetzung der Volksvertretung geltend. 
Wiederum nicht rechtlich, denn rechtlich ist jedes Mitglied 
Vertreter des ganzen Volkes, doch tatsächlich bilden sich nach 
politischen, sozialen, religiösen und nationalen Gesichtspunkten 
innerhalb der Volksvertretung Parteien* 2), die auch außerhalb 
ihrer das politische Leben beherrschen. Die Partei hat daher 
x) Vgl. Anhang Nr. 3. 
2) Als liberal bezeichnete sich zuerst eine Partei in der spa¬ 
nischen Volksvertretung 1812 in Cadiz; der Ausdruck „liberale Ideen" 
für alle die bis dahin unbestimmt als Ideen von 1789 bezeichneten 
Bestrebungen und Anschauungen kam 1815 auf (der russische Zar 
gebrauchte ihn als einer der ersten). Konservative nannten sich 
seitdem diejenigen, die den Zusammenhang mit der geschichtlich 
entstandenen Ordnung aufrecht erhalten wissen wollten. Unter 
Junkertum im engeren Sinne ist der Landadel, im weiteren 
Sinne das Gutsbesitzertum zu verstehen.
	        
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