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6. Volksvertretung
neben der Zweiten noch die Vielseitigkeit der Erwägung, aber
vertritt nur denselben Strom der öffentlichen Meinung, der
sich in der Wahlkammer geltend macht.
Der Versuch, der in Frankreich mißlang, fiel in Deutsch¬
land auf besseren Boden. Hier war die alte ständische Gesell¬
schaft überhaupt noch viel fester begründet und lebensfähiger
gewesen. Durch die Mediatisierungen waren überdies den
Einzelstaaten neue aristokratische Elemente zugeführt worden,
die man nicht einfach in der allgemeinen staatsbürgerlichen
Rechtseinheit untergehen lassen konnte. So wurde denn in
den Mittelstaaten und später auch in Preußen die Erste
Kammer eine besondere Vertretung der Reste der
alten ständischen Gesellschaft, die Zweite Kammer
auf Grund der Wahl eine solche der modernen staats¬
bürgerlichen.
Eine besondere politische Bedeutung neben der Wahl¬
kammer hat die Erste Kammer nur da behaupten können,
wo sie wie in Deutschland ein selbständiges politisches Prinzip
in sich trägt und nicht denselben Zug der öffentlichen Meinung
vertritt. — In den deutschen Kleinstaaten reichten die
Elemente zur Bildung von zwei Kammern nicht aus, so
daß hier das Einkammersystem besteht^).
Das Volk ist jedoch nur rechtlich eine Summe gleicher
Individuen. Tatsächlich zerfällt es nach den mannigfaltigsten
Interessen politischer, sozialer, religiöser und nationaler Natur
in die verschiedensten Gruppen. Das macht sich auch in der
Zusammensetzung der Volksvertretung geltend.
Wiederum nicht rechtlich, denn rechtlich ist jedes Mitglied
Vertreter des ganzen Volkes, doch tatsächlich bilden sich nach
politischen, sozialen, religiösen und nationalen Gesichtspunkten
innerhalb der Volksvertretung Parteien* 2), die auch außerhalb
ihrer das politische Leben beherrschen. Die Partei hat daher
x) Vgl. Anhang Nr. 3.
2) Als liberal bezeichnete sich zuerst eine Partei in der spa¬
nischen Volksvertretung 1812 in Cadiz; der Ausdruck „liberale Ideen"
für alle die bis dahin unbestimmt als Ideen von 1789 bezeichneten
Bestrebungen und Anschauungen kam 1815 auf (der russische Zar
gebrauchte ihn als einer der ersten). Konservative nannten sich
seitdem diejenigen, die den Zusammenhang mit der geschichtlich
entstandenen Ordnung aufrecht erhalten wissen wollten. Unter
Junkertum im engeren Sinne ist der Landadel, im weiteren
Sinne das Gutsbesitzertum zu verstehen.