7. Selbstverwaltung
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keinerlei staatsrechtliche Bedeutung, ihr Bestand wird von
der Rechtsordnung geflissentlich übersehen. Sie besteht nur
tatsächlich als eine politische Erscheinung. — Die in Deutsch¬
land übliche Bezeichnung für die Volksvertretung des Einzel¬
staates ist die des Landtags.
Bornhak, Grundriß, S. 60ff.
7. Die Selbstverwaltung
Der Begriff der Selbstverwaltung ist in der deutschen
Literatur ursprünglich ein rein politischer gewesen, er be¬
ruhte auf der Reaktion gegen den durch das konstitutionelle
System verschuldeten Ministerial-Despotismus. Die Minister¬
verantwortlichkeit gegenüber dem Landtage vernichtet die
Selbständigkeit und freie Entscheidung aller dem Minister
untergebenen Behörden und Beamten, da ja er und er
allein für die Verwaltung seines Ressorts „die Verant¬
wortung" trägt. Hat der Minister die Majorität des Land¬
tags auf seiner Seite oder ist er selbst der Führer und Ver¬
trauensmann der herrschenden Partei, so ist er hinsichtlich
seiner Verantwortlichkeit gedeckt, und je rücksichtsloser er im
Interesse und nach den politischen Anschauungen seiner Partei
handelt, desto mehr ist sie mit ihm zufrieden. Dieser Mi߬
stand wurde in Preußen durch das reaktionäre Ministerium
in den Jahren 1862—1859, also kurz nach Einführung der
konstitutionellen Verfassung, in schärfster Weise zum allge¬
meinen Bewußtsein gebracht. Diese rücksichtslose Partei¬
regierung entsprach dem konstitutionellen Ideal vollkommen,
da sie die überwiegende Mehrheit beider Häuser des Landtags
auf ihrer Seite hatte. Um dieser üblen Folge des Konsti-
tutionaüsmus entgegenzuwirken, suchte man Mittel gegen
dieselbe. Dafür war an und für sich jed e Einrichtung geeignet,
welche die Zuständigkeit und Machtbefugnis des Ministers
beschränkt. Die hierzu dienenden Mittel sind sehr zahlreich
und von sehr verschiedenem juristischen Charakter. Da sie
aber alle demselben politischen Zwecke dienen, nämlich dem
konstitutionellen Ministerabsolutismus Schranken zu setzen
und die Gefahr einer rücksichtslosen Gesetzesinterpretation
zu verhüten, so hat man sie unter einen und denselben poli¬
tischen Gesichtspunkt gebracht, sie zu einem „System" ver¬
einigt. Dafür brauchte man auch einen einheitlichen Aus¬
druck, ein politisches Schlagwort. Unter dem Einfluß von