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Das Finanzwesen
den einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerungszahl
überwiesen werden. Diese U e b e r w e i s u n g e n, die die Bundes¬
staaten erhalten, und die Matrikularbeiträge, die sie nach dem Etat
schulden, werden gegeneinander aufgerechnet und, sofern die Matri¬
kularbeiträge, wie das seit 1899 regelmäßig der Fall ist, die Ueber-
weisungen übersteigen, der Ueberschuß zur Reichskasse abgeführt.
II. Das Vermögen und die Schulden des Reiches.
Das Deutsche Reich besitzt eigenes Vermögen (z. B. Reichs¬
eisenbahnen, Dienstgebäude, einen Reichskriegsschatz, Jnvalidenfonds,
Festungsbaufonds usw.), aber auch eigene Schulden. Diese wur¬
den aufgenommen durch Ausgabe von (unverzinslichen) Reichs-
k a s s e n s ch e i n e n (s. Nr. 1017), von Schatzanweisungen
(s. Nr. 1382) und von Reichsschuldverschreibungen auf
den Inhaber. Die letzteren können durch Eintragung in das Reichs-
s ch u l d b u ch zu Berlin in sog. Buchschulden auf den Namen eines
bestimmten Gläubigers (vgl. Nr. 1383) umgewandelt werden.
Die Tilgung der Reichsschuld, welche im Oktober 1908
über vier Milliarden Mark betrug, ist umsomehr geboten, als
diese Schuld zum weitaus größten Teil eine reine Finanzschuld
(s. Nr. 1381) ist. Ein Reichsgesetz vom Jahre 1906 bestimmt daher
auch, daß vom Jahre 1908 ab alljährlich mindestens drei Fünftel
Prozent der gesamten Anleiheschuld getilgt werden müssen. Die Til¬
gung geschieht durch Ankauf von Schuldverschreibungen; zu dieser
Tilgung ist es aber bisher nicht gekommen.
Die Verwaltung der Reichsschulden wird durch die
preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden unter der Benen-
nung Reichsschuldenverwaltung geführt; die fortlaufende
Aufsicht übt eine Reichsschuldenkommission aus, welche
aus je sechs Mitgliedern des Bundesrats und des Reichstags sowie
dem Präsidenten des Rechnungshofs zusammengesetzt ist.
III. Die Reichssteuern.
Zur Deckung der Ausgaben des Reichs werden nur indirekte
Steuern, und zwar Verbrauchssteuern sowie Verkehrssteuern erhoben?
* Der Ertrag der Reichs steuern wurde für das Rechnungs¬
jahr 1909 auf rund 572,1 Millionen Mark veranschlagt; darunter die Zucker-
steuer mit 141,4 Millionen, die Reichsstempclsteuer mit 117,4 Millionen, die
Branntweinsteuer mit 120,5 Millionen, die Salzsteuer mit 57,2 Millionen,
die Brausteuer mit der llebergangsabgabe von Bier mit 55,2 Millionen, die
Erbschaftssteuer mit 30 Millionen, die Wechselstempelsteuer mit 17 Millionen,
die Zigarettensteuer mit 15,3 Millionen, die Tabaksteuer mit beinahe 11 Mil¬
lionen, die Schaumweinsteuer mit 5,4 Millionen, der Spielkartenstempel mit
1,7 Millionen.