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Gemeinde, Staat und Reich
Formen, in denen sich das öffentliche Leben des
Jy großen Ganzen, des einzelnen Heimatsstaats, der
Heimatsgemeinde bewegt, sind nicht das Leben selbst.
Die Form kann schön und zweckmäßig sein, das in
ihr rinnende Leben aber träg und trübe dahinschleichen.
Umgekehrt mag das Volksleben prächtig und kräftig
auch unter alten, unschönen, verwitterten Formen ge¬
deihen. Der Geist macht lebendig. Und doch sind auch
die Formen einst vom Geiste geschaffen worden. Halb
unbewußt entstanden, um den Bedürfnissen der mensch-
lichen Gemeinschaft zu dienen, sind sie von Geschlecht
zu Geschlecht fortgebildet worden. So sollte uns die
heutige Form der Gemeinde, des Staats, des Reichs,
auch wo wir an ihr auszustellen finden, doch als das
Ergebnis des geschichtlichen Werdegangs ehrwürdig,
zum mindesten sollte sie jedem Volksgenossen in seinen
Grundzügen bekannt sein.
I. Die Gemeinde
Treten wir aus der Familie, dem Hause oder Be¬
sitztum hinaus, so stehen wir auf Gemeindeland. Die
Gemeinde, die Stadt- oder Landgemeinde ist es, die
uns zunächst umgiebt. Ihr und somit der Gesamtheit