Full text: Deutsche Bürgerkunde

Das Reich 
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von einem Teile angerufnen Bundesrat nicht, den 
Streit gütlich auszugleichen, so spricht die Reichs¬ 
gesetzgebung das letzte Wort. Auch für den Reichs¬ 
angehörigen, dem in einem Einzelstaate die Hilfe der 
Gerichte zu Unrecht verweigert worden ist (Justiz- Art. ?? 
Verweigerung), soll der Bundesrat eintreten. Endlich 
ist der Bundesrat auch berufen, Streitigkeiten unter 
den einzelnen Bundesstaaten auf Anrufen des einen 
Teils zu erledigen. 
Die Verfassung, das wichtigste Grundgesetz des Verfassungs¬ 
Reichs, ist mitten im Kriege nach schweren Kämpfen änderung 
durch Vertrag der deutschen Fürsten und freien Städte, 
durch Beschluß des Reichstags sowohl als der Landes¬ 
vertretungen der deutschen Bundesstaaten zu stände 
gekommen. Sie ist nach menschlichem Ermessen auf 
eine lange Zukunft hinaus geeignet, den nationalen 
Bedürfnissen gerecht zu werden. Immerhin kann sie, 
wie alles Menschenwerk, keine ewige Dauer bean¬ 
spruchen. Sie selbst sieht daher den Fall ihrer Ab¬ 
änderung vor und bestimmt hierfür den Weg der Ge¬ 
setzgebung. Sie erschwert aber mit weisem Bedacht 
die Möglichkeit der Änderung, denn schon 14 von den 
im Bundesrat vertretnen 58 Stimmen genügen, die 
geplante Änderung dadurch, daß sie sich dagegen er¬ 
klären, zu Falle zu bringen.
	        
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