Full text: Deutsches Staatsleben einst und jetzt

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direkter Abstimmung auf Grund eines Pluralwahlrechts mit 
1—4 Stimmen gewählt werden. 
Die Staatsverwaltung wird ausgeübt durch das 
Gesamtministerium (Minister der Justiz, der Finanzen, des 
Innern, des Kultus und öffentlichen Unterrichts, der auswärtigen 
Angelegenheiten und des Kriegs). Außerdem besteht ein O b e r - 
Verwaltungsgericht. 
Dem Ministerium unterstehen 5 Kreishauptmann- 
schäften mit je einem Kreishauptmann an der Spitze, 
dem der Kreisausschuß und ein Kreissteuerrat zur Seite stehen. 
Die Kreishauptmannschaften gliedern sich in 27 A m t s - 
Hauptmannschaften, an der Spitze ein Amtshauptmann, 
und 5 unmittelbare Städte. Dem Amtshauptmann ist der Be¬ 
zirksausschuß und die Bezirksversammlung beigegeben. 
Die Gemeindeverwaltung wird ausgeübt durch 
den Stadtrat (an der Spitze der Oberbürgermeister) und die 
Stadtverordneten bzw. durch den Eemeindevorstand und den Ge¬ 
meinderat. 
Landesfarben: weiß-grün. 
4. Baden. Verfassung: erblich-konstitutionelle Monarchie. 
Die Land st ä n de bestehen aus zwei Kammern. Die Abgeord¬ 
neten der zweiten Kammer (24 der 13 Städte, 49 der ländlichen 
Kreise) werden in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter 
Wahl auf vier Jahre gewählt. 
Die Staatsverwaltung wird ausgeübt durch 5 Mi¬ 
nisterien. 
Unter dem Ministerium des Innern stehen die 4 B e z i r k e 
unter Landkommissüren, denen die Kreisversammlung 
und der Kreisausschuß beigegeben sind. 
Für die amtlichen Geschäfte der Staatsverwaltung bestehen 
53 Bezirksämter unter je einem Amtsvorstand (Ober¬ 
amtmann, Amtmann), dem der Bezirksrat zur Seite steht. 
Die Gemeindeverwaltung erfolgt durch den Stadtrat und 
die Stadtverordneten bzw. den Eemeinderat und die Eemeinde- 
verordneten. 
Landesfarben: gelb-rot-gelb. 
5. Hessen. Verfassung: erblich-konstitutionelle Monarchie. 
2 Kammern. Die (50) Abgeordneten der zweiten Kammer (10 der 
Städte, 40 der Wahlbezirke) werden auf sechs Jahre im geheimen 
und indirekten Wahlverfahren durch alle Steuerzahler gewählt. 
Die Staatsverwaltung erfolgt durch das Staats- 
Ministerium (Ministerium des Innern, der Justiz und der 
Finanzen). Außerdem besteht ein Verwaltungsgerichtshof.
	        
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