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Höchstbesteuerten, 0 durch allgemeiue, iudirekte Wahl auf 4 Jahre gewählt).
3 Landratsämter unter Landräten.
Reuß j. L. Fürstentum. Haus Reuß. Ministerium. — Landtag
16 Abgeordnete (1 Standesherr, 3 von den Höchstbesteuerten, 12 in all¬
gemeiner, direkter Wahl gewählt), 2 Landratsämter.
Hamburg. Freie und Hansestadt. Republik mit einem ersten, dem
regierenden, Bürgermeister an der Spitze. Dieser hat den Vorsitz im
Senat, welcher die Regierung führt. Der Senat besteht aus 18 Mit¬
gliedern, von denen 9 Rechts- oder Staatswissenschaften studiert haben,
7 Kaufleute sein müssen. Die Senatoren werden von der „Bürgerschaft"
auf Lebenszeit gewählt. Der Gewählte ist zur Annahme der Wahl auf
mindestens 6 Jahre verpflichtet. Mit der „Bürgerschaft" zusammen hat
der Senat das Recht der Gesetzgebung. — Die „Bürgerschaft" besteht aus
160 Mitgliedern, von denen die Hälfte aus allgemeinen direkten Wahlen
hervorgehen, 40 von den städtischen Grundeigentümern, 40 von den gegen¬
wärtigen und früheren Mitglievern staatlicher Behörden, der Handels- und
Gewerbekammern gewählt werden.
S ch a u m b u r g - L i p p e. Fürstentuni. Haus Lippe. Ministerium. —
Landtag 1 Kammer von 15 Mitgliedern (2 durch den Fürsten ernannt, je
1 direkt von der Ritterschaft, den Geistlichen und den übrigen Studierten,
3 von den Städten, 7 von den Landgemeinden auf 6 Jahre gewählt).
2 Kreise unter Landrüten und 2 Städte.
Reuß ü. L. Fürstentum. Haus Reuß (aussterbende Linie). Landes¬
regierung. Landtag 12 Abgeordnete (3 vom Fürsten ernannt, 2 von den
Großgrundbesitzern direkt, 3 von den Städten, 4 von den Landgemeinden
indirekt auf 6 Jahre gewählt), 1 Landratsamt.
Lübeck. Freie und Hansestadt. Republik mit einem Präsidierenden
Bürgermeister an der Spitze. Vollziehende Gewalt hat, wie in Hamburg,
der Senat, der aus 14 Mitgliedern besteht, von denen 8 dem Gelehrten¬
stande (6 davon dem Juristenstande), wenigstens 5 dem Kaufmannsstande
angehören müssen. — Die „Bürgerschaft" wird durch 120 Mitglieder ge¬
bildet (105 von den über 2000 Mk. versteuernden, 15 von den darunter
versteuernden Lübeckern aus 6 Jahre in direkter Wahl gewählt).
Bremen. Freie und Hansestadt. Republik mit einem Ersten Bürger¬
meister an der Spitze. Der Senat besteht aus 16 von der „Bürgerschaft"
in indirekter Wahl auf Lebenszeit gewählten Mitgliedern, unter denen
wenigstens 10 Juristen und 3 Kaufleute sein müssen. — Zur „Bürgerschaft"
gehören 150 auf 6 Jahre gewählte Mitglieder (14 vom Gelehrtenstand,
40 vom Kaufmannskonvent, 20 vom Gewerbekonvent, 52 von den übrigen
Staatsbürgern Bremens, 4 von Vegesack, 8 von Bremerhaven, 8 von den
größeren Landwirten, 4 von den übrigen Landbewohnern).