Full text: Deutsche Bürgerkunde und Volkswirtschaftslehre

32 
Höchstbesteuerten, 0 durch allgemeiue, iudirekte Wahl auf 4 Jahre gewählt). 
3 Landratsämter unter Landräten. 
Reuß j. L. Fürstentum. Haus Reuß. Ministerium. — Landtag 
16 Abgeordnete (1 Standesherr, 3 von den Höchstbesteuerten, 12 in all¬ 
gemeiner, direkter Wahl gewählt), 2 Landratsämter. 
Hamburg. Freie und Hansestadt. Republik mit einem ersten, dem 
regierenden, Bürgermeister an der Spitze. Dieser hat den Vorsitz im 
Senat, welcher die Regierung führt. Der Senat besteht aus 18 Mit¬ 
gliedern, von denen 9 Rechts- oder Staatswissenschaften studiert haben, 
7 Kaufleute sein müssen. Die Senatoren werden von der „Bürgerschaft" 
auf Lebenszeit gewählt. Der Gewählte ist zur Annahme der Wahl auf 
mindestens 6 Jahre verpflichtet. Mit der „Bürgerschaft" zusammen hat 
der Senat das Recht der Gesetzgebung. — Die „Bürgerschaft" besteht aus 
160 Mitgliedern, von denen die Hälfte aus allgemeinen direkten Wahlen 
hervorgehen, 40 von den städtischen Grundeigentümern, 40 von den gegen¬ 
wärtigen und früheren Mitglievern staatlicher Behörden, der Handels- und 
Gewerbekammern gewählt werden. 
S ch a u m b u r g - L i p p e. Fürstentuni. Haus Lippe. Ministerium. — 
Landtag 1 Kammer von 15 Mitgliedern (2 durch den Fürsten ernannt, je 
1 direkt von der Ritterschaft, den Geistlichen und den übrigen Studierten, 
3 von den Städten, 7 von den Landgemeinden auf 6 Jahre gewählt). 
2 Kreise unter Landrüten und 2 Städte. 
Reuß ü. L. Fürstentum. Haus Reuß (aussterbende Linie). Landes¬ 
regierung. Landtag 12 Abgeordnete (3 vom Fürsten ernannt, 2 von den 
Großgrundbesitzern direkt, 3 von den Städten, 4 von den Landgemeinden 
indirekt auf 6 Jahre gewählt), 1 Landratsamt. 
Lübeck. Freie und Hansestadt. Republik mit einem Präsidierenden 
Bürgermeister an der Spitze. Vollziehende Gewalt hat, wie in Hamburg, 
der Senat, der aus 14 Mitgliedern besteht, von denen 8 dem Gelehrten¬ 
stande (6 davon dem Juristenstande), wenigstens 5 dem Kaufmannsstande 
angehören müssen. — Die „Bürgerschaft" wird durch 120 Mitglieder ge¬ 
bildet (105 von den über 2000 Mk. versteuernden, 15 von den darunter 
versteuernden Lübeckern aus 6 Jahre in direkter Wahl gewählt). 
Bremen. Freie und Hansestadt. Republik mit einem Ersten Bürger¬ 
meister an der Spitze. Der Senat besteht aus 16 von der „Bürgerschaft" 
in indirekter Wahl auf Lebenszeit gewählten Mitgliedern, unter denen 
wenigstens 10 Juristen und 3 Kaufleute sein müssen. — Zur „Bürgerschaft" 
gehören 150 auf 6 Jahre gewählte Mitglieder (14 vom Gelehrtenstand, 
40 vom Kaufmannskonvent, 20 vom Gewerbekonvent, 52 von den übrigen 
Staatsbürgern Bremens, 4 von Vegesack, 8 von Bremerhaven, 8 von den 
größeren Landwirten, 4 von den übrigen Landbewohnern).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.