Full text: Bürgerkunde in Lehrproben für den Schulunterricht

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geschaffen 5. B. die Hirsch-Dunkerschen Lsilfskassen mit 25000 Mitgliedern. 
Buch war am 7. Juni 167s ein Vastpflichtgesetz erlassen worden sür 
Eisenbahnen und Bergwerke, worin diese unter gewissen Voraussetzungen 
für Betriebsunfälle haftbar gemacht wurden. 
Vlso Vrbeiterversicherung; freiwillige oder Zwangsversicherung, 
das war eine andere wichtige Frage; was sprach gegen die freiwillige 
Versicherung? (Die große Masse der Arbeiter würde nicht beitreten, 
am ehesten beitreten würden schwächliche Arbeiter, die die Rassen sehr 
bald in Anspruch nähmen.) 
Vlso Zwangsversicherung. Soll die Rasse unterstützen können, so 
muß sie die Mittel dazu haben, woher sie nehmen? Für wen sind die 
Wohltaten der Rasse bestimmt? Wer wird also auch die Beiträge be¬ 
zahlen müssen? Wenn aber nur die Arbeiter die Beiträge ausbringen 
sollen, so werden die Beiträge sehr hoch sein müssen; soll man nicht 
noch andere heranziehen können? Wer hat denn die Vorteile von einer- 
blühenden Industrie? (Fabrikant, Staat.) Wer trägt denn die Mitschuld 
an den Unfällen? (Die Maschine, die Industrie selbst.) Sind nicht auch 
die Fabrikanten und die bürgerliche Gesellschaft an der Sicherstellung 
ihrer Arbeiter beteiligt? Indem man all diese Frage mit ja beant¬ 
wortete, kam man dazu, auch weu wohl zur Beitragspflicht heranzuziehen? 
(Arbeitgeber und den Staat.) 
Aber in verschiedener Form. An den gewerblichen Unfällen, so 
kann man sich die Verschiedenheit klar machen, trägt die Hauptschuld 
die Industrie selbst, also tragen die Unternehmer die Rosten der Unfall¬ 
versicherung ganz allein. Für die Vlten und Arbeitsunfähigen hat auch 
der Staat als die erweiterte Familie zu sorgen, so trägt das Reich zu 
jeder Invaliditätsrente 50 Mk. bei. Rrankheiten befallen jeden Menschen, 
hier spielt die persönliche Rörperkonstitution die chauptrolle, wenn auch 
der Aufenthalt in den Fabrikräumen und die eintönige Fabrikarbeit mit 
dazu beitragen; also wurden die Beiträge für die Rrankenkassen geteilt, 
2/8 trägt der Arbeiter, 1/3 der Arbeitgeber; beabsichtigt ist künftig, Ar¬ 
beiter und Arbeitgeber je die khälfte aufzulegen. 
Wie werden die Beiträge bezahlt? (Markensystem). 
Ist der Arbeiter verpflichtet, diesen Versicherungen beizutreten 
und Beiträge zu zahlen, so ist er auch berechtigt zum Bezug der 
Unterstützung. Die Unterstützung trägt nicht den Charakter einer Gnade, 
einer Brmenunterstützung, sondern einer Rechtspflicht, einer recht¬ 
lichen Leistung.
	        
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