Full text: Bürgerkunde in Lehrproben für den Schulunterricht

26 
Nenne solche Grafen und Fürsten, die früher selbständig waren, 
deren Land aber (806 mit dem Großherzogtum verschmolzen wurde! 
(Die Grafen von Erbach in drei Zweigen: Erbach, Schönberg, Fürstenau, 
die Grafen von Stollberg Grtenberg und von Stollberg-Wernigerode in 
Gedern, die Grafen von Solms-Laubach, Solms-Rödelheim in Ast'enheim, 
der Fürst zu Solms-Hohensolms-Lich und Hohensolms-Braunfels; die 
Fürsten zu Zsenburg-Büdingen in Wächtersbach, Büdingen und Birstein, 
der Graf zu Zsenburg-Büdingen in Meerholz, der Fürst zu Löwenstein- 
Wertheim in Klein-Heubach, zu Leiningen in Amorbach, der Graf von 
Leiningen-Westerburg in Zlbenstadt, der Graf von Schlitz genannt 
Görtz in Schlitz; im ganzen (7 Häupter.) 
Zn welcher Provinz sind die meisten, in welcher weniger, in welcher 
keine? wodurch sind diese Herrn Mitglieder der ersten Kammer? Ganz 
recht, durch die Verfassung, aber weshalb gewährt ihnen die Verfassung 
dieses Recht? (Geburt, geschichtliche Stellung). 
Der grundbesitzende niedere Vdel, der früher reichsunmittelbar war, 
aber keine Landeshoheit ausübte, keine Reichsstandschaft hatte, wählt ans 
seiner Witte zwei Vertreter in die erste Kammer, hierhin gehören z. B. 
die Freiherrn Löw von und zu Steinfurth, Nordeck zur Rabenau, 
Riedesel zu Eisenbach, Hevl zu Hernsheim, wambolt von Umstadt, 
Graf Oriola zu Büdesheim, im ganzen etwa 25 wahlberechtigte Per¬ 
sonen. wodurch sind also diese zwei Mitglieder zur ersten Kammer 
entsendet? (Geburt und Wahl). 
Der ersten Kammer gehören ferner an der kathol. Landesbischof 
und ein vom Großherzog mit der würde eines Prälaten auf Lebenszeit 
hierzu ernannter evangelischer Geistlicher, sowie der Kanzler der Univer¬ 
sität. wer ist damit in der ersten Kammer vertreten? (die christlichen 
Kirchen und die Wissenschaften), wem verdanken diese Vertreter ihre 
Berufung? (ihrem Amt). 
Ferner ernennt der Großherzog ausgezeichnete Männer auf Lebens¬ 
zeit zu Mitgliedern der ersten Kannner. welche Möglichkeit ist ihin 
dadurch gegeben? wie weit ginge diese Möglichkeit, wenn die Ernennung 
unbeschränkt wäre? was wird man deshalb vorgesehen haben, um 
die Zusammensetzung der ersten Kammer nicht völlig dem Landesherrn 
anheim zu geben? 
(Die Zahl der vom Großherzog ernannten Mitglieder soll nicht 
über \2 hinausgehen.) 
Fasten wir noch einmal zusannnen: wodurch ist die Zusammen-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.