Zur Einführung.
Zu den mannigfachen Wissensgebieten, die als Unterrichtsgegen¬
stände Eintritt in die Schule heischen, gehört auch die Bürgerkuude.
Nicht so laut freilich erschallt zur Zeit noch der Ruf nach Bürgerkunde,
als etwa der nach der sexuellen Aufklärung, aus dein einfachen Grunde
vielleicht, weil bei der Bürgerkunde das weibliche Gemüt nicht mitspricht.
Um so zäher wird die Forderung festgehalten werden, sie wird
nicht wieder verschwinden, sie wird weitere Kreise gewinnen. Wie sehr
der Bufsatz des Landgerichtsrates Dr. Glock über Staats- und Nechts-
kurrde in unseren Schulen in der deutschen Zuristenzeitung, September¬
heft H90Ö, einschlug, zeigt fein Abdruck in politischen Tageszeitungen
und die Polemik, die sich in den Südwestdeutschen Schulblättern daran
knüpfte (1905 Nr. 9 und f0, 1908 Nr. 5).
Wie dann aus der Presse die Forderung in die gesetzgebenden
Körperschaften übergreift, zeigt der Nntrag Dr. Böller und Genossen in
der Sitzung der Hamburger Bürgerschaft vorn 8. Zanuar 1908: „Die
Bürgerschaft ersucht deu Senat um Borlage eines Gesetzes, durch
welches der staatsbürgerliche Unterricht als irotweirdiger Teil des Lehr-
planes irr allen Schulerr, vorschuleir ausgenommen, von der Bolksschule
begiirrrerrd, eingeführt wird." Die geistige Bewegurrg, die dieser Antraa
hervorrief, erhellt auch aus den Borträgen und Diskussionen über dieses
Thema irn verein der Oberlehrer air derr höheren Staatsschulerr
Hamburgs urrd irr der Ortsgruppe Hainburg des deutschen Gymuasial-
vereirrs. — Blätter für höheres Schulwesen 1908 Nr. 39 und Humanist.
Gymnasium 1908, Heft VI. —
Bemerkt sei übrigens, daß wir irr derr Fortbildungsschulen Hesserrs
schorr seit über drei Vahrzehuteu eirren staatsbürgerlichen Unterricht
haben urrd zwei treffliche Leitfäden hierfür von Lehrer Baleirtin Furrk
und Ulinisterialsekretâr de Beauclair, denerr sich soeberr das Hessische
Bürgerbuch arrreiht.
Dr. Seidenberger, Bürgerkuude.