Metadata: Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte

4U § 20. 2. Friedrich Wilhelm I. 1713-40. 
Sicherung ihrer Privilegien ihm die Huldigung leisteten (1707). — Zu 
gleicher Zeit kaufte er von dem Grafen zu Solms-Braunfels die Graf- 
fchaft Tecklenburg im nördlichen Westfalen. 
Die Kriege, großartige Bauten, die unter der Hand des genialen 
Künstlers Andreas Schlüter entstanden (das Zeughaus, die Reiterstatue 
des Großen Kurfürsten. Erweiterung des königlichen Palais und Neubau 
von Charlottenburg, einem Lustschlosse seiner Gemahlin Sophie Charlotte) 
und besonders die glänzende Hofhaltung des Königs verschlangen enorme 
Summen, die weder durch eine Generalkopfsteuer noch durch die auf 
Luxusgegenstände (namentlich Perücken) ausgedehnte Accise gedeckt werden 
konnten. 
§ 20. 
2. fcierfncfi Ulitfietin I. 1713—40. 
a) Ländererwerb. Kaum hatte Friedrich Wilhelm die Regie- 
rung übernommen, als durch den Frieden von Utrecht, welcher 1713 
dem spanischen Erbfolgekriege ein Ende machte, die Anerkennung seiner 
Königswürde und das südlich von Kleve gelegene Ober-Geldern 
erhielt. Ein größeres Besitztum erwarb er durch die Teilnahme am 
nordischen Kriege, den Rußland, Sachsen und Dänemark zur Zeit, 
wo der Schwedenkönig Karl XII. als Flüchtling in der Türkei ver- 
weilte, durch einen Einfall in das schwedische Borpommern erneuerten. 
Friedrich Wilhelm nahm das von den Russen und Sachsen eroberte 
Stettin gegen Erstattung der Belagerungskosteu in Besitz (1713), 
schloß, da der Schwedenkönig die Stadt ohne alle Entschädigung zurück- 
forderte, 1715 mit Sachsen, Dänemark und Hannover ein Bündnis und 
zog mit Leopold von Dessau vor Stralsund, welche Stadt nach der 
Einnahme von Rügen zur Übergabe gezwungen wurde; die Verbündeten 
entrissen den Schweden auch Wismar, ihre letzte Besitzung auf deutschem 
Boden. Als nach dem Tode Karls XII. dessen Schwester Ulrike Ele¬ 
onore 1720 ben Frieden von Stockholm einging, behauptete sich 
Friedrich Wilhelm gegen eine Entschäbignng von 2 Millionen Thalern 
im Besitze ber Stabt Stettin unb bes Teiles von Vor-Pommern 
zwischen Ober unb Peene nebst ben Inseln Usebom unb Wollin. 
Die Hoffnung, bei bem bevorstehenden Aussterben des pfalzneu- 
burgischen Hauses das Herzogtum Berg zu gewinnen, veranlagte den 
König (1726), mit dem Kaiser Karl VI. den Vertrag von Wusterhausen 
abzuschließen, wonach er gegen Anerkennung seiner Ansprüche aus Berg 
der pragmatischen Sanktion oder der Erbfolge von Karls Tochter 
Maria Theresia zustimmte. Aber schon bald trat eine Spannung ein, 
als dem Könige für die im polnischen Erbfolgekriege gegen Frankreich 
geleistete Unterstützung weder die in Aussicht gestellte Entschädigung ge¬ 
geben, noch auch der Anfall von Berg garantiert wurde. 
b) Innere Einrichtungen. Um die von dem Großen Kur- 
fürsten geschaffene Machtstellung des Staates, welcher durch die Erhebung 
Preußens zum Königreiche nur mit äußerem Glänze umkleidet war, zu
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.