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heilen stolzen Stände (der Geistlichkeit, des Adels und der
Städte) gebunden ist und daher wenig Macht besitzt: im ganzen
Mittelalter und noch jetzt in Mecklenburg;
d) die absolute (unumschränkte) Monarchie, wo
der Herrscher, Selbstherrscher oder Autokrat genannt, sich selbst
durch die von ihm erlassenen Gesetze beschränkt, sonst aber völlig
frei ist: die alten römischen Kaiser seit Diokletian, die Könige
in Westeuropa vom 16.—18. Jahrh., Philipp II., Ludwig XIV".,
Friedrich d. Gr., Peter d. Gr., und die russischen Zaren bis 1905;
e) die konstitutionelle oder repräsentative (ver-
fassungsmäßige, beschränkte) Monarchie, wo der
Monarch durch den Willen gewählter Abgeordneten
oder Repräsentanten des Volkes beschränkt ist, aber noch
selbständige Macht besitzt: im Deutschen Reich und seinen Einzel¬
staaten, in Österreich;
f) die parlamentarische Monarchie, wo der
Monarch seine Minister aus der jeweiligen Mehrheit des Parla¬
ments entnehmen muß und nur geringen Einstuß ausüben dars:
in Großbritannien, Italien, Griechenland.
4. Nach der Art ihres Rechtsgrundes ist die Monarchie:
a) Erb monarchie, wie in allen Monarchien der Gegen¬
wart;
d) Wahlmonarchie, wie im alten Deutschen Reiche
(besonders seit dem Interregnum) und in Polen;
e) Gewaltherrschaft (Tyrannis, Militärmonarchie),
wenn der Herrscher durch Gewalt und Rechtsbruch <Usurpation)
auf den Thron gelangt ist, wie Pisistratus und Polykrates, Cäsar
und die römischen Imperatoren, Cromwell und die beiden
Napoleons.
Am festesten steht im Boden seines Volkes der erbliche
Monarch. Die Taten seiner Vorfahren, die Vererbung ihrer
Eigenschaften wie ihres Besitzes sichern ihm im voraus einen
mächtigen Halt. Die Thronfolge ist gewöhnlich fest geregelt. In
den meisten Monarchien herrscht männliche Erbfolge (das
sa lische Gesetz), wie in allen deutschen Staaten; in einigen,
wie in Großbritannien, den Niederlanden, Spanien, kann auch
die weibliche Linie zur Herrschaft gelangen.
Ist der Monarch dagegen gewählt, so kann er freilich
auch ein tüchtiger Herrscher sein, aber meist muß er seinen
Wählern Einfluß gestatten, ja oft die Wahl durch allerlei Zu¬
geständnisse erkaufen, und er ist, bei dem Mangel jeder Über¬
lieferung, fast allein auf seine eigene Tätigkeit und Tüchtigkeit
angewiesen. Auch liegt die Gefahr nahe, daß zwiespältige Wahlen
zustande kommen und das Land durch einen Bürgerkrieg ver-