Full text: Abriß der Staats- und Rechtskunde

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mcr (Bayern), Senat und Deputierte n- 
ftttttmer (Frankreich), Ober- und Unter¬ 
haus (England) usw. Für ihre Tätigkeit be¬ 
ziehen die Abgeordneten Diäten (Tagegelder). Diäte«. 
Die Bürger besitzen ein doppeltes W a h l r e ch t: Wahl»»,, 
ein aktives, sofern sie wählen, ein passives, 
sofern sie gewählt werden können. Die Bewerber 
um das Mandat (Auftrag) als Abgeordnete Mandat, 
heißen Kandidaten.*) Die Wahlen sind ent-Wahlen, 
weder direkte (unmittelbare) oder indirekte 
(mittelbare). Bei den erstern wählen die Stimmbe¬ 
rechtigten selbst ihren Abgeordneten, wobei in der 
Regel absolute Stimmenmehrheit entscheidet, d. h. 
der Erwählte mehr Stimmen auf sich vereinigen 
muß als die übrigen Mitbewerber zusammen. Bei 
den indirekten Wahlen werden zunächst Ver¬ 
trauenspersonen („Wahlmänner") gewählt, 
die sich unter einander über ihren Abgeordneten 
einigen. Hat kein Kandidat die absolute Stimmen- 
niehrheit, so entscheidet die Stichwahl zwischett 
den beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen 
hatten, durch einfache Mehrheit. 
§ 4. 
Gegner der heutigen Staatsordnung. 
1. Grundsätzliche Gegtter der heutigen. Staats¬ 
ordnung sind zunächst die Sozialdemokra- 
t e n , kurz S o z i a l i st e n (socius, der Genosse), 
die nicht nur die soziale oder wirtschaftliche H e - 
*) Das lat. Wort bedeutet eigentlich^„weißgekleidet" nach 
der bei den Römern bei Amtsbewerbungen gebräuchlichen 
Kleidung, daher „Amtsbewerber".
	        
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