Full text: Abriß der Staats- und Rechtskunde

Vorwort. 
In der „Deutschen Juristenzeitung" erschien kürz. 
lich ein Aufsatz aus der Feder eines praktischen Ju- 
risten, in dem es u. a. hieß: „Kenntnisse, zu denen 
dieSchule nicht wenig st ens denGrund 
gelegt hat, werden erfahrungsgemäß im Leben 
entweder gar nicht oder nur lückenweise erworben. 
Nur unsere in diesem Punkte so unvollkommene 
Schulbildung läßt daher die geradezu 
verblüffende Unkenntnis verstehen, welche be¬ 
züglich unserer staatlichen Verfassung und 
der Grundlagen unseres Rechtes bis in die ge¬ 
bildetsten Stände hinein herrscht. Man kann jeden 
Tag die Erfahrung machen, daß selbst akademisch 
gebildete Männer z. V. keinen oder nur einen ganz 
unklaren Begriff haben von dem Unterschied zwischen 
der Zivil- und der Strafrechtspflege oder von der 
Notwendigkeit, bei der Beurteilung eines Straf¬ 
falles die Schul dfrage von der S t r a ffrage zu 
trennen. Es ist daher leicht begreiflich, daß die der¬ 
zeitige Mitwirkung unserer Schöffen an der
	        
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