Full text: Bürgerkunde des Hansa-Bundes

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banken wesentliche Einschränkungen des freien Geschäftsverkehrs 
mit sich. Sie dürfen unter anderen bestimmte Bankgeschäfte 
nicht machen, so z. B. nicht Wechsel akzeptieren (S. 225), Termin¬ 
geschäfte betreiben (S. 222) usw. usw. Ferner sind sie der dauernden 
staatlichen Aufsicht unterworfen und haben wöchentliche 
Ausweise der Aktiva und Passiva, sowie Jahresbilanzen 
und Abschlüsse zu veröffentlichen. In der Regel müssen die von 
den Notenbanken auszugebenden Noten in bar gedeckt sein. 
Ihre Menge wurde auf die einzelnen Banken in bestimmten Be¬ 
trägen verteilt (kontingentiert) und zwar mit der Maßgabe, 
daß im Falle des Eingehens einer Bank ihr Notenbetrag der Reichs¬ 
bank zuwächst. 
Die Notenmenge betrug ursprünglich im Ganzen 428 Mil¬ 
lionen (RBankG. §9, 10, ErgG. von 1909, Art. 2 u. 8). Übersteigt 
eine Bank ihren in bar gedeckten Notenbestand und ihr Kontingent 
durch Ausgabe neuer Noten, so sind 5% an die Reichskasse zu zahlen. 
Obwohl das Kontingent der Reichsbank 550000 000 M. beträgt, wird 
diese jedoch erst bei einer Notenausgabe über 750000000 M. steuer¬ 
pflichtig. 
Eine Bank besitzt eine steuerfreieNotenreserve, wenn sie 
mit der Ausgabe der Noten hinter ihrer Bardeckung und ihrem 
Kontingent zurückbleibt. Sie ist dadurch für Zeiten gesteigerten Geld¬ 
bedarfs besonders gerüstet. 
Unter den Notenbanken nimmt die Reichsbank, welche aus der 
1765 gegründeten preußischen Staatsbank hervorgegangen ist, 
eine besondere Stelle ein. Von letzterer ist die 1772 gegründete 
preußische Seehandlung zu unterscheiden, welche vor allem 
die Interessen des preußischen Staats auf dem Geldmarkt zu vertreten 
hat. Ihr Kapital beträgt jetzt 100 Millionen Mark. Sie besitzt die 
Bromberger Mühlen und die Flachsgarnmaschinenspinnerei in Lands¬ 
hut, unter ihr steht das Königliche Leihamt. 
Die Reichsbank dient vor allem der Regelung des Geld¬ 
umlaufs im Reiche und der Erleichterung des Zahlungsausgleichs, 
sie hat ferner für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen. 
Ihr Grundkapital beträgt jetzt 180 Millionen Mark, welches aus 
40000 Aktienanteilen zu je 3000 Mark und 60 000 Anteilen zu je 
1000 Mark besteht. Rechtlich ist sie als eine nach der Lage der Um¬ 
stände besonders gestellte Aktiengesellschaft (Juristische Per¬ 
son) anzusehen. 
Der Jahres gewinn wird in der Weise verteilt, daß zunächst 
die Anteilsinhaber eine Dividende von 3 V2 % erhalten, danach ge¬ 
langen 10 o/o zum Reservefonds, und der Rest kommt zu s/4 der 
Reichskasse, zu 1/4 den Anteilsinhabern zu. Ferner hat das Reich
	        
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