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Portugal.
Verfassung: Früher konstitutionelle Monarchie, jetzt Republik.
Die Pairskammer bestand aus Prinzen, Bischöfen und vom König er¬
nannten Mitgliedern; die Deputiertenkammer aus 155 Mitgliedern, welche
von denjenigen gewählt wurden, die entweder lesen und schreiben können,
oder Steuern im Betrage von 50 Reis zahlen.
Rumänien.
Verfassung: Konstitutionelle Monarchie.
Die Mitglieder des Senats werden auf 8 Jahre durch die beiden Klassen
der Höchstbesteuerten und der Inhaber gewisser Ämter und Titel gewählt.
Die Wahl der Deputiertenkammer erfolgt auf indirektem Wege in drei, nach
der Steuerleistung geschiedenen Klassen.
Schweden.
Verfassung: Konstitutionelle Monarchie.
Die Mitglieder der ersten Kammer werden von den Provinzialvertretungen
und den Gemeindekörperschaften gewählt. Das Unterhaus besteht aus 230
Mitgliedern, deren Wahl auf Grund des allgemeinen, gleichen Wahlrechts
erfolgt.
Schweiz.
Die Bundesversammlung in der Schweiz zerfällt in den Ständerat
und den Nationalrat. Der Ständerat besteht aus 44 Mitgliedern, von denen
je 2 für jeden Kanton gewählt werden. Der Nationalrat besteht aus 167 Ab¬
geordneten, aus auf Grund de§ allgemeinen Wahlrechts Gewählten.
Serbien.
Verfassung: Konstitutionelle Monarchie.
Die Volksvertretung besteht aus 160 Abgeordneten, welche von den¬
jenigen, die eine direkte Steuerleistung von jährlich 15 Dinar zahlen, gewählt
werden.
Spanien.
Verfassung: Konstitutionelle Monarchie.
Die Volksvertretung (Cortes) besteht aus dem Senat und dem Kongreß.
Dem Senat gehören gewisse Standesherren, sowie eine bestimmte Anzahl vom
König ernannter Persönüchkeiten und von Körperschaften gewählten Ver¬
tretungen an. Der Kongreß besteht aus 406 Mitgliedern, welche von be¬
sonderen Wahlkörperschaften gewählt werden.
Vereinigte Staaten von Amerika.
Die Vereinigten Staaten von Amerika bilden einen Bund von 46 Staaten,
3 Territorien und 2 Distrikten. Die gesetzgebende Gewalt übt der Kongreß
aus, der aus Senat und Repräsentantenhaus besteht. Für den Senat ernennt
die gesetzgebende Gewalt eines jeden Bundesstaates je 2 Senatoren auf
6 Jahre. Das Repräsentantenhaus wird auf Grund von allgemeinen direkten
Wahlen gewählt. An der Spitze der Verwaltung steht der Präsident und
Vizepräsident, denen 8 von ihm ernannte Staatsbeamte zur Seite stehen.
Japan,
Die Verfassung ist seit 1890 die konstitutionelle Monarchie.
Das Herrenhaus besteht aus den Prinzen, aus verschiedenen Standes¬
herren und verschiedenen, vom Kaiser ernannten Mitgliedern des Abgeordneten¬
hauses (Shugiin) 300 Mitglieder. Diese werden auf Grund direkter Wahlen
auf 4 Jahre gewählt.
Die Verwaltung ist nach preußischem Muster eingerichtet. Japan ist
eingeteilt in 3 große Städte, 250 Verwaltungsbezirke und das besondere