Full text: Grundriß der preußisch-deutschen sozialpolitischen und Volkswirtschafts-Geschichte

Das Postwesen. 
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gesetzt und betn Finanzdepartement des General-Direktoriums zu¬ 
gewiesen. 1741 errichtete Friedr. d. Gr. für Fabriken, Handel 
und Postwesen eine sechste Abteilung dieser obersten Behörde und 
machte das General-Postamt zu einem vollständigen Kollegium, 
dessen Vorsitzender der General-Postmeister war. Die Stellen der 
Provinzialbeamten, der Postmeister, wurden von Friedrich Wilhelm I 
mit geringer Würdigung ihrer Aufgaben an diejenigen vergeben, 
die am meisten an die Rekrutenkasse zahlten, bisweilen das Doppelte 
ihrer Jahreseinnahme. Die Folge davon war, daß oft kenntnis- 
und urteilslose Menschen den Dienst wahrnahmen und den strengen 
Anforderungen des Königs durch Pedanterie und mechanischen 
Schematismus zu genügen suchten. Für die Stellen der unteren 
Postbeamten bevorzugte er die Militärinvaliden und bahnte so das 
System der Militäranwärter an. Friedrich d. Gr. schaffte zwar 
den Ämterverkauf ab, aber er beließ den Postmeistern neben ihrem 
mäßigen festen Gehalt die Tantiemen, ein bedenkliches System. 
Der Aufschwung des Postwesens, dessen Vorzüge in der sicheren, 
pünktlichen und redlichen Beförderung der Briefe, Güter und Per¬ 
sonen bestanden, zeigte sich in der Zunahme der Postaustalten. 
1740 gab es deren schon mehr als 300, 1786 bestanden 4 Ober- 
Postämter, 246 Postämter und 510 Postwärtereien. In der Ver¬ 
waltung befolgte Friedrich Wilhelm I durchaus den Grundsatz, daß 
es nicht darauf ankomme, Überschüsse zu erzielen, sondern für die 
besten Einrichtungen zu sorgen, „selbst wenn es mehr kosten sollte", 
Friedrich d. Gr. dagegen wollte möglichst hohe Ueberschüsse gewinnen. 
Friedrich Wilhelm setzte 1715 den Postzwang für die Beförderung 
aller verschlossenen Briefe und für Pakete bis zu 20 Pfd. fest; 
Friedrich erstreckte ihn auf alle Pakete bis zu 40 Pfd. und ver¬ 
schärfte die Strafen für Verletzung des Postregals. Er suchte auf 
den Postkursen die Benutzung privaten Mietfuhrwerks dadurch §u 
hindern, daß er sie mit hohen Strafen an die Lösung von teuren 
Lohufuhrzetteln knüpfte, die das Postamt des Abgangsorts erteilte. 
Dies drückende Gesetz mit seiner lästigen Kontrolle erregte viel 
Unzufriedenheit. 1766 führte Friedrich für die gesamte Postver- 
waltuug die französische Regie ein. Diese veranlaßte manche Ver¬ 
besserungen: auf allen Stationen wurden besondere Posthalter an¬ 
gestellt, die auch für Extraposten die nötigen Pferde bereit zu halten
	        
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