Gebote des Naturschutzes.
1. Du sollst die Natur, die dich durch ihre
Schönheit erfreut, nicht schädigen.
2. Du sollst die Natur nicht durch wegge—
worfene Papiere, Glasscherben, Blechdosen
und sonstige Abfälle schänden.
3. Du sollst den Frieden der Natur nicht
durch Lärm und Johlen stören.
4. Du sollst keine Pflanzen mit den Wurzeln
oder Knollen ausreißen oder ausgraben.
5. Du sollst von Bäumen oder Sträuchern
keine Zweige abreißen oder abbrechen.
6. Du sollst die Rinde der Bäume und Felsen
nicht als Stammbuch benutzen.
7. Du sollst von Blumen nur so viel zur Er—
innerung mitnehmen, als sich ziemt.
8. Du sollst keine Sammlungen von Pflanzen,
Insekten u. a. Naturkörpern anlegen, wenn
du dich nicht ernstlich damit beschäftigen
willst. Vogeleier darfst du überhaupt nicht
nehmen.
9. Du sollst keine Eidechsen, Molche, Frösche
und andere Tiere quälen oder töten.
10. Du sollst Kinder und unverständige Erwach-—
sene zur Schonung der Natur anhalten.
(GBgl. auch Geschichte „Anhang 1“ S. 111: Die Denkmalpflege
im Rheinlande.)
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