Full text: Rheinisches Realienbuch

Gebote des Naturschutzes. 
1. Du sollst die Natur, die dich durch ihre 
Schönheit erfreut, nicht schädigen. 
2. Du sollst die Natur nicht durch wegge— 
worfene Papiere, Glasscherben, Blechdosen 
und sonstige Abfälle schänden. 
3. Du sollst den Frieden der Natur nicht 
durch Lärm und Johlen stören. 
4. Du sollst keine Pflanzen mit den Wurzeln 
oder Knollen ausreißen oder ausgraben. 
5. Du sollst von Bäumen oder Sträuchern 
keine Zweige abreißen oder abbrechen. 
6. Du sollst die Rinde der Bäume und Felsen 
nicht als Stammbuch benutzen. 
7. Du sollst von Blumen nur so viel zur Er— 
innerung mitnehmen, als sich ziemt. 
8. Du sollst keine Sammlungen von Pflanzen, 
Insekten u. a. Naturkörpern anlegen, wenn 
du dich nicht ernstlich damit beschäftigen 
willst. Vogeleier darfst du überhaupt nicht 
nehmen. 
9. Du sollst keine Eidechsen, Molche, Frösche 
und andere Tiere quälen oder töten. 
10. Du sollst Kinder und unverständige Erwach-— 
sene zur Schonung der Natur anhalten. 
(GBgl. auch Geschichte „Anhang 1“ S. 111: Die Denkmalpflege 
im Rheinlande.) 
S6 S
	        
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