Skizze 
der Verfassung des Deutschen Reiches und der 
preußischen Verfassung. 
I. 
Das Deutsche Reich (gegründet 1871). 
Bundesstaat, d. h. ein aus (25) einzelnen (Bundes-)staaten 
gebildeter souveräner Staat. Dazu Reichsland Elsaß-Lothringen. 
Bayerns Heer selbständig verwaltet. Bayern und Württemberg 
selbständige Post. 
Der Kaiser (der erste deutsche Kaiser proklamiert am 
18. Januar 1871). 
An der Spitze der Kaiser; Artikel 11 der Reichsverfassung: 
„Das Präsidium des Bundes steht dem König von Preußen zu, 
welcher den Namen Deutscher Kaiser führt." Rechte des Kaisers: 
1. Er vertritt das Reich völkerrechtlich (Kriegserklärung,*) 
Friedensschließung, Bündnisse, Verträge). 
2. Er beruft, eröffnet, vertagt und fchließt Bundesrat und 
Reichstag. 
3. Er ist der oberste Chef der Verwaltung des Reichs (Er¬ 
nennung des Reichskanzlers und der Reichsbeamten), 
Gegenzeichnung und dadurch Verantwortlichkeit des 
Reichskanzlers bei allen Anordnungen des Kaisers. 
4. Er ist Bundesfeldherr der gesamten Landmacht (der bay¬ 
rischen nur im Kriege) und Oberbefehlshaber der „kaiser¬ 
lichen Marine." 
5. Er übt im Namen des Reiches die Staatsgewalt im 
Reichsland und in den Schutzgebieten aus. 
*) Zustimmung des Bundesrates erforderlich. 
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