Die Konstituierung des Reichstages.
„Eröffnet" wird der Reichstag vom Kaiser und zwar nicht
im Neichstagsgebäude, sondern im königlichen Schloß. Manchmal
eröffnet ihn auch nicht der Kaiser selbst, sondern dann befiehlt er
dem Reichskanzler, das der es tut. Und den preußischen Landtag
eröffnet der König von Preußen auch manchmal nicht selbst, son¬
dern befiehlt es dem Ministerpräsidenten, und dann liest der die
Thronrede vor. Und wenn er damit fertig ist, dann sagt er:
„Im Namen Seiner Majestät des Königs erkläre ich die Sitzungen
der beiden Häuser des Landtages für eröffnet."
Von dem Augenblick an, wo der Reichstag eröffnet
ist, kann er im Reichstagsgebäude zusammenkommen und be¬
schließen. So lange wie er nicht eröffnet ist, könnten ja die
Reichstagsabgeordneten auch einmal zusammenkommen, ja sogar
im Reichstagsgebäude, vielleicht sogar im Sitzungssaal selber,
denn der Sitzungssaal wird ja mitunter sogar ausgeborgt, und
da kommen allerlei Vereine zusammen und halten Sitzungen ab:
und so könnten auch ganz gut einmal, wenn sie Lust hätten, die
Reichstagsabgeordneten zusammen kommen und da Reden halten
und da irgend etwas beschließen. Aber das wäre dann kein Be¬
schluß des Reichstages. Das hilft alles gar nichts, daß es Reichs¬
tagsabgeordnete sind, die da beschließen; es hilft auch nicht, daß
es der Sitzungssaal ist, ein Reichstagsbeschluß ist es doch nicht, so
lange wie der Reichstag nicht vom Kaiser eröffnet worden ist. Da
sieht man also, daß, so wie unsere Einrichtungen sind, der Reichs¬
tag seine Gewalt nicht von sich selber hat, sondern sie jedesmal
erst vom Kaiser bekomtnt, eben durch die Eröffnung. Denn ohne
diese Eröffnung gilt alles nicht, was er machen würde, es wäre
dann grade so gut, als wenn irgend welche Privatleute zusammen¬
gekommen wären und etwas beschlossen hätten.
Wenn nun der Reichstag eröffnet ist, dann muß er sich zu¬
nächst konstituieren: denn auch so große Leute, wie sie da im
Reichstag zusammen kommen, brauchen doch eine Regierung: sie
brauchen jemanden, der ihnen sagt, was sie in jedem Augenblick
zu tun haben, d. h. wer reden soll, und ob er auch nichts sagt, was
gegen die Ordnung ist. Aber der Reichstag konstituiert sich selbst,
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