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DaS Haus Luxemburg in Brandenburg.
Prätendenten als unächt auf und wies nicht nur alle Bewohner der
Mark jetzt an Ludwig, sondern bestätigte diesem auch in der golde¬
nen Bulle seine Kurwürde. Doch benutzte Kaiser Karl, trotz dieser
äußerlichen Aussöhnung, auch ferner jede Gelegenbeit Baiern zu
schwächen und namentlich einen Streit zwischen den Söhnen Ludwig
des Baiern, um durch eine Erbverbrüderung Brandenburg seinem
Hause Luxemburg zuzuwenden. Als der Markgraf Otto aber die
Marken auf seinen Neffen (Friedrich) vererben wollte, gewann Kaiser-
Karl fast alle der Mark benachbarten Fürsten durch Bestätigung und
Verpfändung von Ländern und griff Otto von allen Seiten an, dem
nun in der Verzweiflung nichts übrig blieb, als die Marken an die
Söhne des Kaisers (gegen einige Schlösser und Städte in der
Pfalz) abzutreten 1373.
3) Fortdauernde Zerrüttung Brandenburgs unter
dein Hause Luxemburg 1373— 1417.
In den wenigen Jahren, während deren Karl für seine Söhne
die Marken regierte, kehrte Friede, Ruhe und Ordnung zurück.
Allein sein Tod war wie für alle seine Staaten, so insbesondere für
die Marken ein Unglück, weil sein Sohn Sigmund, in mehrjährige
Kriege um die polnische und ungarische Krone verwickelt, selten in
den Marken anwesend war und in seiner beständigen Geldnoth die
Kurwürde und seine brandeichurgischen Länder an die Markgrafen
Jobst (Jodocus) und Procopius von Mähren und die nach dem
Tode seines Bruders Johann ihm zugefallene Neumark an den deut¬
schen Orden verpfändete. Als er vorzüglich durch die Bemühungen
des Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg aus dem Hause Hohen-
zollern (in Franken) zum deutschen Könige erwählt worden war
(1411), überließ er diesem die Verwesung der (durch den Tod der
mährischen Markgrafen ihm wieder zugefallenen) Mark Brandeiiburg,
bis er ihm 100,000 Goldgulden zurückbezahlt haben lvürde. Allein
die Geldverlegenheiten Sigmnnd's nahmen seit feiner Königswahl
nur zu, und bald veranlaßten die Kosten, welche er für die Kirchen
Versammlung zu Costiiitz auswendete, zuerst die völlige Verpfändung,
darin die gänzliche Abtretuiig der Kurwürde rind Mark an den Burg
grafen Friedrich von Nürnberg mit dem Vorbehalt, für sich und seine
Nachkommen dieselbe mit 400,000 ungarischen Goldgulden wieder
einlösen zu können. Die feierliche Belehnung erfolgte 1417, ohne
daß jenes Vorbehaltes gedacht wurde.