gen Verbesserungen Veranlassungen gegeben. Danern trat durch
diese Versammlung zum erstenmal auS dem Zustande der bisheri¬
ge» geheimen Verwaltung in den einer öffentlichen controlirten
über. (?3 entstand ein öffentliches setzen. Festes Vertrauen und
innige Liebe für den Geber der Verfassung, allgemeiner Credit deS
Landes, Anhänglichkeit und Interesse für die Sache des Vaterlan¬
des, daS waren die schönen Früchte der ersten Ständeversammlung.
Sic verschinolz auch zuerst wahrhaft die ungleichartigen Bestand-
theile Bayerns zu einer Nation, zu einem Ganzen.
§. 3.
Die immerwährenden Kriege und die stürmischen Ereignisse
hatten in kirchlicher Hinsicht auch in Bayern Manches zertrüm¬
mert. Die katholischen Einwohner deS Landes waren feit langein
ohne Obcrhirten, und beinahe ohne Verband mit ihrem Ober¬
haupte zu Nom. König Maximilian Joseph war aber der Erste
unter den deutschen Fürsten, der auch diese Wunde seines Volkes
zu heilen suchte. Er ließ mit dem päpstlichen Stuhle am 5. Juni
1817 (ratificirt am 24 Okt.) ein Concordat abschließen, welches
^ie kirchlichen Angelegenheiten Bayerns wieder ordnete. Das Con¬
cordat wurde „in der Verfassungsurkunde und auch später als
Staatsgeseß anerkannt. Bald darauf (15. Sept. 1821) wurde
die Eintheilung Bayerns in zwei Erzbisthüiner Freysing-München
und Bamberg, und in die Bisthümer Augsburg, Regensburg,
Paffau, Eichstädt, Würzburg und Speyer bekannt gemacht^ und
die Bischöfe, Canoniker und Vikare ernannt.
tz. 4.
Im Jahre 1822 am 15. Jan. wurden die Stände deS Reichs
nach der Bestimmung der Verfassungsuckunde wieder einberufen,
und am 26- Jäner die Versammlung eröffnet. Mit Offenheit
legte ihnen die Regierung die Rechnungen über Einnahmen und
Ausgaben vor, und die Stände prüften sie zum erstenmale. Nebst-
dem war daS Hypothekcngefetz mit der Prioritäts-Ordnung daS
Haupteefullat dieser Versammlung, welche am 2> Juni geschlossen
wurde.
h. 5.
Für Beförderung der Künste und Wissenschaften und Landes-