Full text: Staats- und Volkswirtschaftslehre

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[§44] 
zustellen, so Hering, Schellfisch, Kabeljau. Für den feineren Tisch, 
aber für Deutschland recht teuer, sind Stör (Kaviar), Austern, 
Muscheln und Hummer bestimmt. Dies sind Gegenstände sowohl 
der Küsten-, wie der Hochseefischerei. Für letztere allein kommen 
noch die Gewinnung von Tran und Fischbein, Perlen und Bade- 
schwämmen inbetracht. In Deutschland überwiegt die Küstenfischerei 
erheblich die Hochseefischerei. Jene ist teilweise wesentlich zurück¬ 
gegangen, darum haben sich auch für sie Schutzbestimmungen nötig 
erwiesen (Mindestmaß, Fangnetze, Schonzeiten, Laichplätze, Schon¬ 
reviere). Dem Schutz der Fischer dienen die Anlegung sturmsicherer 
Häsen, Auslegung von Eingangszöllen für Einfuhr seitens Aus¬ 
ländern. Die Hochseefischerei unterliegt noch weniger den Be¬ 
schränkungen: die Staaten haben sich nur soweit geeint, daß keine 
gegenseitigen Schädigungen vorkommen. Die Hochseefischerei er¬ 
fordert allerdings erhebliche Kapitalien für Beschaffung von Schiffen, 
Anlegung von Kühlhäusern, Salzereien, Räuchereien; auch hat sie 
weit mehr unter dem Verlust an Geräten und Menschenleben zu 
leiden. Die künstliche Fischzucht erweist sich bisher nur bei Hummern 
und Austern als nötig. Der Staat unterstützt die Hochseefischerei 
finanziell, legt Sicherheitshäfen an, regelt das Sturmwarnungswesen 
und fördert das Versicherungswesen sowie die Abhaltung von 
Fischereikursen. Ferner besteht seit 1870 in Kiel die „Wissenschaft¬ 
liche Kommission", welche die deutschen Meere untersucht und so für 
den rationellen Betrieb der Seefischerei die wissenschaftlichen Grund¬ 
lagen bietet, sowie seit 1892 eine biologische Station aus Helgoland. 
Die Interessen der Küsten- und Hochseefischerei vertritt der Deutsche 
Seefischereiverein, der sich 1894 vom Deutschen Fischereiverein ab¬ 
zweigte. 
8 44. Der Aergvau. 
a) Allgemeines und Geschichte. Der Bergbau ist 
das letzte Glied der Urproduktion (vgl. § 38 a). Da er im Gegensatz 
zur Land- und Forstwirtschaft nichts weiter zur Erzeugung der 
Stoffe tut, so gehört er mit Jagd und Fischerei den okkupatorischen 
Beschäftigungen an. Der Bergbau nach seinem technischen Begriff 
umfaßt Gewinnung der mineralischen Bestandteile des Erdbodens 
und deren mechanische Zubereitung zur Verwendung in Gewerbe 
und Handel. Letztere, die sog. Aufbereitung, besorgt die Aussonde¬ 
rung der nutzbaren Mineralien vom sog. tauben Gestein und ihre 
Sortierung mittels mechanischer Mittel. Tritt eine chemische Ver¬ 
arbeitung hinzu, wie sie in Hüttenwerken, Salinen und dergl. statt¬ 
findet. so fällt dies in das Gebiet der Industrie, wiewohl die Förde¬ 
rung der Mineralien und ihre Verhüttung sehr oft örtlich und be¬ 
triebstechnisch eng miteinander verbunden sind. Zu den durch den 
Bergbau gehobenen anorganischen Bestandteilen des Erdbodens ge¬ 
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