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[§44]
zustellen, so Hering, Schellfisch, Kabeljau. Für den feineren Tisch,
aber für Deutschland recht teuer, sind Stör (Kaviar), Austern,
Muscheln und Hummer bestimmt. Dies sind Gegenstände sowohl
der Küsten-, wie der Hochseefischerei. Für letztere allein kommen
noch die Gewinnung von Tran und Fischbein, Perlen und Bade-
schwämmen inbetracht. In Deutschland überwiegt die Küstenfischerei
erheblich die Hochseefischerei. Jene ist teilweise wesentlich zurück¬
gegangen, darum haben sich auch für sie Schutzbestimmungen nötig
erwiesen (Mindestmaß, Fangnetze, Schonzeiten, Laichplätze, Schon¬
reviere). Dem Schutz der Fischer dienen die Anlegung sturmsicherer
Häsen, Auslegung von Eingangszöllen für Einfuhr seitens Aus¬
ländern. Die Hochseefischerei unterliegt noch weniger den Be¬
schränkungen: die Staaten haben sich nur soweit geeint, daß keine
gegenseitigen Schädigungen vorkommen. Die Hochseefischerei er¬
fordert allerdings erhebliche Kapitalien für Beschaffung von Schiffen,
Anlegung von Kühlhäusern, Salzereien, Räuchereien; auch hat sie
weit mehr unter dem Verlust an Geräten und Menschenleben zu
leiden. Die künstliche Fischzucht erweist sich bisher nur bei Hummern
und Austern als nötig. Der Staat unterstützt die Hochseefischerei
finanziell, legt Sicherheitshäfen an, regelt das Sturmwarnungswesen
und fördert das Versicherungswesen sowie die Abhaltung von
Fischereikursen. Ferner besteht seit 1870 in Kiel die „Wissenschaft¬
liche Kommission", welche die deutschen Meere untersucht und so für
den rationellen Betrieb der Seefischerei die wissenschaftlichen Grund¬
lagen bietet, sowie seit 1892 eine biologische Station aus Helgoland.
Die Interessen der Küsten- und Hochseefischerei vertritt der Deutsche
Seefischereiverein, der sich 1894 vom Deutschen Fischereiverein ab¬
zweigte.
8 44. Der Aergvau.
a) Allgemeines und Geschichte. Der Bergbau ist
das letzte Glied der Urproduktion (vgl. § 38 a). Da er im Gegensatz
zur Land- und Forstwirtschaft nichts weiter zur Erzeugung der
Stoffe tut, so gehört er mit Jagd und Fischerei den okkupatorischen
Beschäftigungen an. Der Bergbau nach seinem technischen Begriff
umfaßt Gewinnung der mineralischen Bestandteile des Erdbodens
und deren mechanische Zubereitung zur Verwendung in Gewerbe
und Handel. Letztere, die sog. Aufbereitung, besorgt die Aussonde¬
rung der nutzbaren Mineralien vom sog. tauben Gestein und ihre
Sortierung mittels mechanischer Mittel. Tritt eine chemische Ver¬
arbeitung hinzu, wie sie in Hüttenwerken, Salinen und dergl. statt¬
findet. so fällt dies in das Gebiet der Industrie, wiewohl die Förde¬
rung der Mineralien und ihre Verhüttung sehr oft örtlich und be¬
triebstechnisch eng miteinander verbunden sind. Zu den durch den
Bergbau gehobenen anorganischen Bestandteilen des Erdbodens ge¬
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