Object: Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit (Teil 5)

Friedrichs des Großen Regententhätiakeit. 
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den Provinzen die Zahlung der im Kriege aufgenommenen Schulden 
zu erleichtern, die Landwirte, die kein Saatkorn, kein Zugvieh hatten, 
und deren Häuser in Trümmer lagen, zu unterstützen. Für diese 
sozialen Zwecke hat der König, der sich selbst einen roi des gueux 
nannte, auch ferner bis zu seinem Tode beträchtliche Summen jähr¬ 
lich aufgewendet. 
Der LarrdMrrLsch^s4- hatte der König von seiner Thron- Landwirt- 
besteigung an seine Fürsorge zugewendet. Den Anbau der Kartoffel Kolo¬ 
setzte er teilweise mit Zwangsmaßregeln durch. Getreide pIegte er, nisatton. 
wenn die Ernte gut ausfiel, anzukaufen und in Magazinen aufzu¬ 
speichern; in schlechten Erntejahren verkaufte er es dann zu mäßigen 
Preisen. Dem Beispiel seines Vaters folgend, ließ er Moräste aus¬ 
trocknen, besonders die Brüche an, Oder und Warte, legte in den 
großen Waldungen Pommerns Dörfer an und zog im ganzen etwa 
800 000 Kolonisten ins Land, besonders Pfälzer, Schwaben und evan¬ 
gelische Österreicher. Als dann bei der ersten Teilung Polens West¬ 
preußen und der Netzedistrikt erworben wurden, begann auch für 
diese unter polnischer Herrschaft völlig verkommenen Landschaften eine 
Periode der Kolonisation, der Germanisierung und der wirtschaft¬ 
lichen Hebung. 
Die Monarchie Friedrichs war ein ständisch organisierter Bauernstand. 
Staat. Jedem Stande waren bestimmte Leistungen zugewiesen und,— 
bestimmte Schranken gesetzt, innerhalb deren ihm der wirtschaftliche 
Beistand der Regierung sicher war. So war der König bestrebt den 
Bauernstand, dem neben den Pflichten seines Berufs die Aufgabe 
oblag, dem Staate Soldaten zu stellen, gegen Übergriffe der Guts¬ 
besitzer zu verteidigen. Er verbot das „Bauernlegen", d. h. Bauern¬ 
land zum Gutsland zu schlagen, was in derselben Zeit in den 
Nachbarländern Mecklenburg und Schwedisch-Pommern in ausge-, 
dehntem Maßstabe betrieben wurde. Wenn er freilich anordnete, 
daß in Pommern „absolut und ohne das geringste Raisonnieren alle 
Leibeigenschaften von Stund an gänzlich abgeschafft" würden, so er¬ 
wies sich dies noch als undurchführbar. 
In gleicher Weise widmete er sich andrerseits der Fürsorge für Adel, 
feinen Adel, in dem er immer die voMehmste Stütze seines Staats¬ 
wesens sah, „sintemal die Rasse davon so gut ist, daß sie auf alle 
Weise meritieret konservieret zu werden". Er gestattete nur in Aus¬ 
nahmefällen, daß ein Bürgerlicher ein adliges Gut erwürbe; er griff 
adligen Besitzern in Notfällen mit Darlehen unter die Arme; er be¬ 
hielt dem Adel, soweit möglich, die Offiziersstellen und den größeren 
Teil der höheren Beamtenstellen vor. 
Er war ferner darauf bedacht, den Gewerbe und Handel Gewerbe, 
treibenden Bürgerstand möglichst zu fördern. Das Endziel seiner
	        
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