Einige Urteile der Presse
über die erste Aussage des vorliegenden Werkes:
Wenn auch das Werk, wie der Titel angiebt, zum Gebrauche in
Fortbildungsschulen und höheren Lehranstalien bestimmt ist, so verdient cs
doch auch seitens der Volksschule volle Beachtung. Für die Fortbildungs¬
schulen, Gymnasien, Realschulen, Seminarien, überhaupt für die Oberklassen
höherer Lehranstalten, hält der Verfasser die lehrplanmäßige Einführung
der Gesetzeskunde und VolkSwirtichaftslehre entschieden für geboten. Ver¬
fasser will beide Materien gleichzeitig und in gegenseitiger Verbindung be¬
trachtet wissen. Wenn er den Stoss vorzugsweise der Gesetzeskunde ent¬
nimmt, so hat dies seinen Grund darin, daß er hier den Menschen mehr
in den Mittelpunkt zu stellen vermag als bei der Volkswirtschaftslehre, wo
immer das Gut im Mittelpunkt steht in Rücksicht auf Gewinnung, Ver¬
arbeitung, Verbreitung und Verbrauch. Bezüglich ressen, „Was" aus den
erwähnten Gebieten zu lehren sei, will der Verfasser alles geben, was
Gegenstand des Unterrichts sein soll, und zwar das Minimum, das zu
behandeln ist. Anschauliche Behandlung, vielseitige Verknüpfung und sichere
Aneignung des Stoffes bilden ihm unerläßliche Bedingungen. . . . Diese
kurze Jnhaüsangabe zeigt, wie mannigfaltig.der,Stoff ist, der zur Behand¬
lung kommt. Die Sprache ist knapp und b^tnnwt, ohne trocken zu sein,
eingestreute Beispiele, vielfach unsern ^denffchen Mcrsstke,rn entnommen und
meistens nur kurz angedeutet, wdleben das Einzeln^ op^e von dem Haupt¬
gedanken abzuleiten. Rühmen-^erdien^vchHanz befont^rs hervorgehoben
zu werden, daß der Verfasser jb&s'&anft aus eistet ethische Grundlage ge¬
stellt hat Das Werk sei hiermit mich jeder Richtung hin allen Lehrern
aufs beste empfohlen. Papier .und Dtmck find^ sehr o^lt. Der Preis
ist ein mäßiger. \\ ^ Deutschs Achulzximitg 1891. No. 39.
... 40 Lektionen hav der-Verfasscr)^chÄl^rektor Mittenzwey,
die wichtigsten Punkte der Gcsetzeskunde und V>ZkSwi<E^tslehre dargestellt.
Es ist dabei selbstverständlich, daß sich, gin Terf der Gejetzeskunde mit den
Verhältnissen des Königreichs Sachsen, aOTTm engersn Vaterlande des
Verfassers, befaßt. Das schließt aber die Brauchbarkeit des, sagen wir es
gleich im voraus, in seiner Art vortrefflichen Merkchens in ganz Deutsch¬
land nicht aus; denn zunächst enthält es ja auch die Gesetzeskunde des
deutschen Reiches; sodann sind die Verhältnisse in den deutschen Bundes¬
staaten, besonders aber die von Sachsen und Hessen, einander so ähnlich,
daß wir gar häufig für dieselbe Sache nur verschiedene Namen finden. Das
ganze Gebiet der Volkswirtschaftslehre, deren Betrieb in der Fortbildungs¬
schule nach unserm Ermessen nicht mehr länger von der Hand gewiesen
werden kann, aber ist uns allen gemeinsam. Uebrigens liegt der Schwer¬
punkt der 40 Lektionen nicht in dem Was, sondern in dem Wie, nicht in
dem Stoffe, sondern in der methodischen Verarbeitung desselben.
Auch in dieser Hinsicht hat der Verfasser im allgemeinen das Richtige
getroffen. In geschickter Abwechselung zwischen erotematischer und heuristi¬
scher Lchrform führt er den Schüler in den Stoff ein, weiß durch gut
gewählte Beispiele aus dem praktischen Leben und durch häufige Hinweise
auf die entsprechenden Gebiete der Welt- und heiligen Geschichte seinen
Lehren die wünschenswerte Anschaulichkeit zu verleihen und dadurch die
Aufmerksamkeit des Zöglings zu erhalten. Besonders aber verschaffen die
häufig eingestreuten Sinnsprüche und Sprichwörter, wie: Junges Blut,
spar dein Gut, Armut im Alter wehe thut; die Karte und die Kanne
machen manchen zum armen Manne u. v. a. der Darstellung eine wohl¬
thuende Frische und Knappheit. Jede Lektion gliedert sich wieder in Unter¬
abteilungen, was zur Uebersichtlichkeit und Klarheit des Ganzen nicht un¬
wesentlich beiträgt, zumal da die Teilüberschriften durch den Druck be¬
sonders hervorgehoben sind
Schulbote f. Hessen 1891. No. 19.