Full text: Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre

Einige Urteile der Presse 
über die erste Aussage des vorliegenden Werkes: 
Wenn auch das Werk, wie der Titel angiebt, zum Gebrauche in 
Fortbildungsschulen und höheren Lehranstalien bestimmt ist, so verdient cs 
doch auch seitens der Volksschule volle Beachtung. Für die Fortbildungs¬ 
schulen, Gymnasien, Realschulen, Seminarien, überhaupt für die Oberklassen 
höherer Lehranstalten, hält der Verfasser die lehrplanmäßige Einführung 
der Gesetzeskunde und VolkSwirtichaftslehre entschieden für geboten. Ver¬ 
fasser will beide Materien gleichzeitig und in gegenseitiger Verbindung be¬ 
trachtet wissen. Wenn er den Stoss vorzugsweise der Gesetzeskunde ent¬ 
nimmt, so hat dies seinen Grund darin, daß er hier den Menschen mehr 
in den Mittelpunkt zu stellen vermag als bei der Volkswirtschaftslehre, wo 
immer das Gut im Mittelpunkt steht in Rücksicht auf Gewinnung, Ver¬ 
arbeitung, Verbreitung und Verbrauch. Bezüglich ressen, „Was" aus den 
erwähnten Gebieten zu lehren sei, will der Verfasser alles geben, was 
Gegenstand des Unterrichts sein soll, und zwar das Minimum, das zu 
behandeln ist. Anschauliche Behandlung, vielseitige Verknüpfung und sichere 
Aneignung des Stoffes bilden ihm unerläßliche Bedingungen. . . . Diese 
kurze Jnhaüsangabe zeigt, wie mannigfaltig.der,Stoff ist, der zur Behand¬ 
lung kommt. Die Sprache ist knapp und b^tnnwt, ohne trocken zu sein, 
eingestreute Beispiele, vielfach unsern ^denffchen Mcrsstke,rn entnommen und 
meistens nur kurz angedeutet, wdleben das Einzeln^ op^e von dem Haupt¬ 
gedanken abzuleiten. Rühmen-^erdien^vchHanz befont^rs hervorgehoben 
zu werden, daß der Verfasser jb&s'&anft aus eistet ethische Grundlage ge¬ 
stellt hat Das Werk sei hiermit mich jeder Richtung hin allen Lehrern 
aufs beste empfohlen. Papier .und Dtmck find^ sehr o^lt. Der Preis 
ist ein mäßiger. \\ ^ Deutschs Achulzximitg 1891. No. 39. 
... 40 Lektionen hav der-Verfasscr)^chÄl^rektor Mittenzwey, 
die wichtigsten Punkte der Gcsetzeskunde und V>ZkSwi<E^tslehre dargestellt. 
Es ist dabei selbstverständlich, daß sich, gin Terf der Gejetzeskunde mit den 
Verhältnissen des Königreichs Sachsen, aOTTm engersn Vaterlande des 
Verfassers, befaßt. Das schließt aber die Brauchbarkeit des, sagen wir es 
gleich im voraus, in seiner Art vortrefflichen Merkchens in ganz Deutsch¬ 
land nicht aus; denn zunächst enthält es ja auch die Gesetzeskunde des 
deutschen Reiches; sodann sind die Verhältnisse in den deutschen Bundes¬ 
staaten, besonders aber die von Sachsen und Hessen, einander so ähnlich, 
daß wir gar häufig für dieselbe Sache nur verschiedene Namen finden. Das 
ganze Gebiet der Volkswirtschaftslehre, deren Betrieb in der Fortbildungs¬ 
schule nach unserm Ermessen nicht mehr länger von der Hand gewiesen 
werden kann, aber ist uns allen gemeinsam. Uebrigens liegt der Schwer¬ 
punkt der 40 Lektionen nicht in dem Was, sondern in dem Wie, nicht in 
dem Stoffe, sondern in der methodischen Verarbeitung desselben. 
Auch in dieser Hinsicht hat der Verfasser im allgemeinen das Richtige 
getroffen. In geschickter Abwechselung zwischen erotematischer und heuristi¬ 
scher Lchrform führt er den Schüler in den Stoff ein, weiß durch gut 
gewählte Beispiele aus dem praktischen Leben und durch häufige Hinweise 
auf die entsprechenden Gebiete der Welt- und heiligen Geschichte seinen 
Lehren die wünschenswerte Anschaulichkeit zu verleihen und dadurch die 
Aufmerksamkeit des Zöglings zu erhalten. Besonders aber verschaffen die 
häufig eingestreuten Sinnsprüche und Sprichwörter, wie: Junges Blut, 
spar dein Gut, Armut im Alter wehe thut; die Karte und die Kanne 
machen manchen zum armen Manne u. v. a. der Darstellung eine wohl¬ 
thuende Frische und Knappheit. Jede Lektion gliedert sich wieder in Unter¬ 
abteilungen, was zur Uebersichtlichkeit und Klarheit des Ganzen nicht un¬ 
wesentlich beiträgt, zumal da die Teilüberschriften durch den Druck be¬ 
sonders hervorgehoben sind 
Schulbote f. Hessen 1891. No. 19.
	        
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