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Sendungen an Soldaten aufwärts bis zu in Feldwebel tragen,
wenn Portofreiheit oder -ermäßigung beansprucht wird, den Ver¬
merk: ..Soldatenbrief. Eigene Angelegenheit des Empfängers."
Durch Vermittlung des Marine-Postbureaus in Berlin werden
Sendungen befördert an Personen der Schiffsbesatzung deutscher
Kriegsschiffe außerhalb Deutschlands. Die Aufschrift enthält
außer der genauen Bezeichnung des Empfängers den Namen des
Schiffes und die Bemerkung: ..Durch Vermittlung des Marine¬
postbureaus in Berlin".
b) Briefe.
Höchstgewicht 250 g. Das Porto für frankierte Briefe beträgt
bei einem Gewichte bis zu 20 g nach Deutschland und Österreich
Ungarn 40 Pfg., bei einem Gewichte über 20 g 20 Pfg. Für un¬
frankierte Briefe kommen hierzu noch 10 Pfg. Strafporto. Briefe
an Einwohner im Orts- oder Landbestellbezirk des Aufgabeortes
kosten frankiert 5 Pfg., unfrankiert 10 Pfg. Gewöhnliche Briefe
an Soldaten werden bis zu 00 g portofrei befördert, wenn sie die
im vorigen Abschnitt angegebene Bezeichnung tragen. Die durch
Vermittlung des Marine-Postbureaus versandten Briefe kosten
bis zu 00 g 10 Pfg. Für Briefe mit Zustellungsurkunde werden
erhoben: das gewöhnliche Porto, eine Zustellungsgebühr von
20 Pfg. und das Porto von 10 Pfg. für die Rücksendung der Zu¬
stellungsurkunde. Seit dem 1. Nov. 1897 werden auch Karten-
b r i e f e zu 10 Pfg. benutzt.
c) Postkarten.
Das Porto innerhalb Deutschlands und nach Österreich-Ungarn
betrügt 5 Pfg., mit Antwort 10 Pfg., nach den Ländern des Melt-
Poftvereins 40 Pfg., mit Antwort 20 Pfg. Unfrankierte oder den
äußeren Anforderungen nicht entsprechende Postkarten werden wie
unfrankierte Briefe behandelt. Von der Beförderung sind solche
Postkarten ausgeschlossen, welche Mahnungen enthalten, oder aus
deren Inhalt die Absicht der Beleidigung oder einer sonst straf¬
baren Handlung sich ergibt, oder die mit Warenproben usw. be¬
klebt sind.
<1> Drucksachen.
Sie sind offen, unter Streif- oder Kreuzband, umschnürt in
einem offenen Umschlag oder einfach zusammengefaltet zu ver¬
senden. Hierzu gehören auch gebundene und ungebundene Bücher.
Alle Drucksachen müssen frankiert sein. Höchstgewicht 1 kg. Die
Gebühren nach Deutschland und Österreich-Ungarn betragen
bis 50 g einschließlich 3 Pfg.
über 50— 400 „ „ 5 „
„ 100— 250 „ „ 10 „
„ 250— 500 „ „ 20 „
„ 500—1000 .. „ 30 ..