Full text: Staats- und Bürgerkunde

Diaci) ben Ländern des Weltpostvereins (Höchstgewicht 2 kg) 
tosten je 5Ü g 5 Pfg. 
Geschriebenes darf nicht beigelegt werden, mit Ausnahme der 
Manuskripte bei Korrekturbogen; jedoch ist es gestattet, auf 
Visitenkarten die Adresse des Absenders, seinen Titel, sowie mit 
höchstens fünf Worten oder mittels der üblichen Anfangsbuchstaben 
(U. G. z. w., p. f. usw.) Glückwünsche. Danksagungen. Beileids¬ 
bezeigungen oder andere Höflichkeitsformeln handschriftlich hinzu¬ 
zufügen; Worte oder Teile des Textes, auf die inan die Aufmerk- 
famkeit zu lenken wünscht, durch Anstriche hervorzuheben und zu 
unterstreichen; bei Preislisten, Handelszirkularen die Zahlen, so¬ 
wie bei Reise-Ankündigungen den Namen des Reisenden, den Tag 
und den Namen des Ortes, den er zu besuchen beabsichtigt, mit der 
Feder oder auf mechanischem Wege einzutragen oder zu berichtigen; 
Bücher, Bilder usw. mit Widmungen zu versehen und ihnen eine 
auf den Gegenstand bezügliche Rechnung beizulegen. 
e) Warenproben. 
Sie müssen frankiert sein und dürfen keinen Kaufwert haben. 
Die Verpackung kann hinter Band, in offenen Briefumschlägen 
und in briefförmigen Säckchen oder Kästchen erfolgen, darf aber 
nur höchstens 30 cm lang, 20 cm breit und 10 cm hoch sein. Höchst¬ 
gewicht 350 g, Porto bis 250 g einschließlich 10 Pfg., über 250 g 
bis 350 g einschließlich 20 Pfg. Ins Ausland je 5 Pfg. für 50 g, 
mindestens aber 10 Pfg. Die Adresse muß den Vermerk „Proben" 
oder „Muster" enthalten. Angaben über Absender, Fabrik- oder 
Handelszeichen, Nummer, Preis, Gewicht, Maß, Herkunft und 
Natur der Ware sind zulässig. 
f) Postanweisungen. 
Höchstbetrag 800 Mk. Die Gebühren betragen bei Ein¬ 
zahlungen nach Deutschland und Luxemburg 
bis 5 Mk. = 10 Pfg. 
über 5—100 ., 
= 20 
.. 100—200 .. 
= 30 
.. 200—100 .. 
= 10 
.. 400—600 „ 
= 50 
„ 000—800 „ 
= 60 
nach Österreich-Ungarn und den Deutschen Schutzgebieten 10 Pfg. 
für je 20 Mk., mindestens 20 Pfg., nach anderen Ländern des Welt¬ 
postvereins je 20 Pfg. für 20 Mk. Postanweisungen an Soldaten 
und Matrosen kosten bis zu 15 Mk. 10 Pfg. Für eine tele¬ 
graphische Postanweisung sind zu entrichten: die Post- 
anweisungsgebühr, die Gebühr für das Telegramm, das Porto 
und die Einschreibgebühr für die Beförderung des Telegramms 
zur nächsten Telegraphenanstalt, wenn am Aufgabeorte selbst 
nicht Telegraphenanstalt ist. das Eilbestellgeld für die Bestellung
	        
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