Full text: Staats- und Bürgerkunde

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und unser öffentliches Leben. Auf allen Gebieten begegnet man 
ihr. und die Arten der Polizei ihrer Tätigkeit nach find schier- 
unzählige." 
Die Behörden zerfallen in die Zentralpolizeibehörden. Lan¬ 
des- und Ortspolizeibehörden. 
Bei uns in Preußen ist der M i n i st e r des Innern die 
Zentralbehörde. Er ist die höchste Instanz der allgemeinen 
Polizei. 
Auf einzelnen besonderen Gebieten üben die Spezialbehörden 
Polizeigewalt: 
der Kultusminister: Gesundheitspolizei, 
der Minister der öffentlichen Arbeiten: Bau- und Eisen¬ 
bahnpolizei. 
der Landwirtschaftsminister: Landwirtschafts-, Jagd-, 
Fischerei- und Veterinärpolizei, 
der Handelsminister: Gewerbepolizei. 
Die Landespolizeibehörden sind auch nur Aufsichtsstellen. 
Die Polizeiverwaltungen können direkt staatliche oder kom¬ 
munale Einrichtungen sein. In den großen Städten, in Elsaß- 
Lothringen finden wir meistens staatliche Polizei. 
Überall sonst finden wir in unserem Vaterlande kommunale 
Polizei. In den Städten ist der Bürgermeister, auf dem Lande 
der Ortsvorsteher der Vorsitzende der Polizeiverwaltung. 
Die Einrichtung der kommunalen Polizeiverwaltung ist ähn 
lich wie die der staatlichen. 
Um ihren Anordnungen Gehorsam und Nachdruck zu ver¬ 
schaffen. hat die Polizei das Recht, in leichteren Straffüllen, wie 
Übertretungen, Geldstrafen oder im Unvermögensfalle Haftstrafe 
zu verfügen. 
128. Einige Polizei-Verordnungen, 
die etwas von dem umfangreichen Arbeitsgebiet der Polizei- 
Verwaltung zeigen. 
Fürsorge für das Leben. 
Bekanntmachung. 
Nach erfolgter Absteckung des öffentlichen Badeplatzes bringen wir 
unsere Verordnung vom 24. Mai 1860 (Kreisblatt No. 2 von 1860) worin 
es heißt: 
Der öffentliche Badeplatz in der Elbe wird alljährlich in zwei ge¬ 
sonderten Abteilungen, von denen die eine sür das Militär, die andere 
für die Zivileinwohner bestimmt ist, abgesteckt, durch Psähle begrenzt 
und durch ausgestellte Tafeln näher bezeichnet. 
Wer außerhalb der begrenzten Räume frei in der Elbe badet, die 
Psähle oder ausgestellten Tafeln beschädigt, oder aus den Zuruf des mit 
der Beaufsichtigung beauftragten Schwimmeisters nicht achtet, hat in
	        
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