Full text: Staats- und Bürgerkunde

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die 140 Mill. Mk. 4°/0 preußische Konsols insgesamt 284,6 
Mill. Mk., davon auf Schuldbuch 69,2, Sperrzeichnungen 45,6, 
freie Zeichnungen 197,8 Mill. Mk. Beschlossen wurde, daß den 
Zeichnungsstellen die Schuldbuchzeichnungen und die Sperrzeich¬ 
nungen voll, die Zeichnungen auf freie Stücke zu ungefähr 40°/0 
zugeteilt werden sollen. 
^ Als Beispiel einer Stadtanleihe möge die Aufforderung von 
Schöneberg gelten: 
Zeichnung 
auf 
40/0 mündelsichere Anleihe der Stadt Schöneberg von 190!) 
(Privileg vom 23. September 1909) 
eingeteilt in Stücke von 5000 Mk., 2000 Mk., 1000 Mk., 500 Mk. und 
200 Mk. mit Zinsgenuß vom 1. Oktober 1909. 
Rückzahlung auf Grund verstärkter Tilgung und Gesamtkündigung vor 
dem 1. April 1919 ausgeschlossen. 
Wir haben die vorstehende Anleihe im Gesamtbeträge von 13900000 Mk. 
übernommen und legen davon einen Teilbetrag von 
10000000 Mk. 
unter folgenden Bedingungen zur öffentlichen Zeichnung auf: 
1. Die Zeichnung findet am 
Donnerstag, den 17. Februar 1910 
gleichzeitig bei der Deutschen Bank in Berlin, sowie ihren Filialen 
und sämtlichen Depositenkassen, bei der Preußischen Central-Ge- 
nossenschafts-Kasse in Berlin während der üblichen Geschäftestunden 
auf Grund des bei jeder Stelle erhältlichen Anmeldeformulars statt. 
Früherer Schluß der Zeichnung ist dem Ermessen jeder einzelne,, 
Stelle vorbehalten. 
2. Der Zeichnungspreis beträgt 
101,25o/o 
zuzüglich 4°/o Stückzinsen vom 1. Oktober 1909 ab; außerdem hat der 
Zeichner den Stempel der Zuleilungsschlußnote zur Lälfte zu tragen. 
3. Bei der Zeichnung ist auf Verlangen der Zeichnungsstelle eine Kaution 
von 50'v des gezeichneten Betrages in bar oder börsengängigen, von der 
betreffenden Stelle für zulässig erachteten Wertpapieren zu hinterlegen. 
4. Zeichnungen, welche unter Übernahme einer Sperrverpflichtung über¬ 
nommen werden, finden vorzugsweise Berücksichtigung. 
5. Die Zuteilung, welche sobald als möglich nach Schluß der Zeichnung 
durch schriftliche Benachrichtigung der Zeichner erfolgt, unterliegt dem 
freien^Ermessen jeder einzelnen Zeichnungsstelle. 
6. Die zugeteilten Stücke sind gegen Zahlung des Kaufpreises (Nr. 2) 
bei derjenigen Stelle, bei der die Anmeldung erfolgt ist, in der Zeit 
vom 25. Februar bis 5. März d. I. abzunehmen. 
Die Zulassung der Anleihe zum Lande! an der Berliner Börse 
wird beantragt werden. 
Berlin,'im Februar 1910. Deutsche Bank. 
Jedes Schuldpapier besteht aus zwei Teilen, aus dem 
„Mantel" und aus dem Zinsschein- oder Couponbogen. Letzterer 
ist in kleine Abschnitte geteilt und mit dem Datum, der 
Nummer und der Zinssumme versehen. An den Zinsterminen
	        
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