Full text: Bürgerkunde für die höheren Schulen Deutschlands

Don der deutschen Reichsverfassung und einigen pflichten der Reichsbürger. 83 
güterter, aber nach Gesinnung und Lebensauffassung dem Offizierkorps nahe¬ 
stehender Familien der Rrmee fernhalten muß. Um solchen Unzuträglichkeiten 
Einhalt zu tun, spreche ich Meinen willen dahin aus, daß in der Regel die 
Kommandeure bei der Infanterie, den Jägern, der Fußartillerie und den Pio¬ 
nieren nicht mehr als 45 Mark, bei der Feldartillerie nicht mehr als 70 Mark 
und bei der Kavallerie nicht mehr als 150 Mark an monatlichen Zulagen 
fordern sollen.... Mit übertriebenen Unsprüchen wird der Offiziererfatz nach 
Umfang und Beschaffenheit beeinträchtigt. Ich will nicht, daß in Meiner 
Urmee das Unsehen des Offizierkorps nach der pähe der Eintrilts- 
zulage bemessen werde, und schätze die Regimenter besonders hoch, deren 
Offiziere sich mit geringen Mitteln einzurichten und doch ihre Pflicht mit der 
Befriedigung und Freudigkeit zu erfüllen wissen, die den preußischen Offizier 
von alters her ausgezeichnet haben. In diesem Zinne mit Aufbietung aller 
Kräfte zu wirken, ist die Aufgabe der Truppenkommandeure. Unausgesetzt 
haben sie es sich klar zu machen, daß es heutzutage mehr wie je darauf an¬ 
kommt, Charaktere zu erwecken und großzuziehen, die Zelbftverleug- 
nung bei ihren Offizieren zu heben, und daß hierfür das eigne Beispiel in 
erster Linie mitwirken muß.... Ich werde mir von Zeit zu Zeit neben den 
Eingaben über die Gffiziersaspiranten Uachweisungen über die bei den Truppen 
üblichen Zulagen und die Gehaltsabzüge vorlegen lassen, wie Ich hiermit 
bestimme, daß Mir solche Offiziere namhaft zu machen sind, welche den auf 
Vereinfachung des Lebens gerichteten Einwirkungen ihrer vorgesetzten nicht 
entsprechen, so werde Ich die Kommandeure wesentlich mit danach beurteilen, 
ob es ihnen gelingt, einen geeigneten und ausreichenden Nachwuchs an Offi¬ 
zieren heranzuziehen und das Leben ihrer Offizierkorps einfach und wenig 
kostspielig zu gestalten. Ich wünsche von Kerzen, daß ein jeder Meiner 
Offiziere nach erfüllter Pflicht seines Lebens froh werde. Dem überhand¬ 
nehmenden Luxus in der Armee muß aber mit allem Ernst und Nach¬ 
druck entgegengetreten werden." 
IV. vornehm ist die Teilnahme an der Legierung, die darin 
hervortritt, daß man wählt und sich wählen läßt und dann als 
Volksvertreter sich dem Ltaate widmet. Tin Geist soll da alle treiben, 
der Geist der Lelbstlosigkeit und Hingebung ans Allgemeine,' der 
Gewühlte soll nicht nach persönlichem Einfluß und nach Macht streben, 
sondern das Ganze so ins Auge fassen, daß er an alle denkt,' wer 
für einen Teil der Bürger sorgt und den andern vernachlässigt, 
bringt verderben über sein Volk, denn er schafft Zwietracht und Un¬ 
zufriedenheit: das ist alles ganz selbstverständlich und klingt uns 
drum auch aus dem 29. Artikel der Ueichsverfassung entgegen: ,,Die 
Mitglieder des Ueichstags sind Vertreter des gesamten Volks 
und an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden." Aber die Mei¬ 
nungen über das, was dem Ganzen not tut, gehen auseinander, und 
überall bilden sich Parteien, die durch Zusammenschluß dem Ganzen 
ihren willen auszulegen bemüht sind. Das Glück des Landes wird 
ja jeder verständige so zu verwirklichen suchen, daß er das gute 
Alte erhält und das gute Neue zum Liege bringt. Dabei zeigt 
sich ein Gegensatz, der ewig genannt werden kann, und, sobald 
Zersplitterungsneigung vorhanden ist, viele Lchattierungen verträgt' 
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