Full text: Kurzgefaßte Staatslehre

Aus dem Vorwort zur ersten Auslage. 
Die vorliegende kurzgefaßte Staatslehre ist zunächst als Ergänzung 
des „Lehrbuches der Geschichte" von Prof. W. Pfeifer bestimmt, kann 
aber auch neben anderen Lehrbüchern gebraucht werden oder zum Selbst¬ 
unterricht dienen. Auf höheren Lehranstalten wird die Untersekunda und 
in^MLLitLrtem-Maße bie Oberprima durch Beschränkung des geschichtlichen 
Lehrstoffes Raum für Belehrungen aus der Staatsknnde bieten müssen. 
Die gegebenen Zahlen sollen natürlich nicht alle auswendig gelernt werden, 
sondern mehr als Anschauungsmaterial dienen. 
Als Quellen benutzte ich die Verfassungen von Preußen (mit Kom¬ 
mentar von Arndt) und des Deutschen Reiches, Winkelmanns Verfassungs¬ 
geschichte, das Statistische Jahrbuch für das Deutsche Reich 1910 und 
besonders das vortreffliche Buch des Grafen Hue de Grais: „Handbuch 
der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche" 
(20. Auflage. Berlin, Springer, 1910), welches ein fast nie versagendes 
Hilfsmittel ist. Andere Bürgerkunden, wie die von Giese, Hoffmann-Groth, 
Seidenberger und Neubauer, sowie die Schrift von Elisabeth Gnauck- 
Kühne: „Das soziale Gemeinschaftsleben im Deutschen Reich" habe ich 
mit Nutzen eingesehen. Theoretische Erörterungen habe ich möglichst ver¬ 
mieden, dagegen mich bemüht, die geschichtliche Entwicklung in knappster 
Form hervortreten zu lassen. Für Verbesserungsvorschläge werde ich 
stets dankbar sein. Möge dieser kurze Überblick über unser vaterländisches 
Staatswesen dazu helfen, unsere Jugend mit der Überzeugung zu erfüllen, 
daß Deutschland in seiner Entwicklung vorangeht, und daß es eine 
lohnende Aufgabe ist, daran mitzuarbeiten. In diesem Sinne möge das 
Wort Ulrichs von Hutten gelten: „O Jahrhundert, es ist eine Lust zu leben!" 
Saarbrücken, 1. September 1910. 
Albert Ruppersberg. 
Vorwort zur zweiten Auflage. 
Das kleine Buch ist von vielen Seiten freundlich beurteilt worden. 
Für eingehende Durchsicht und wertvolle Verbesserungsvorschläge fühle ich 
mich besonders den Herren Gymnasialdirektoren vr. Wesener-Cöln und 
Hafner-Höchst sowie Herrn Oberlehrer Dietzel-Hannover zu Dank ver¬ 
pflichtet; ich habe die Bemerkungen dieser Herren nach Möglichkeit be¬ 
rücksichtigt. Möge das Büchlein dazu beitragen, die Kenntnis nuferer 
staatlichen Einrichtungen in den weitesten Kreisen zu verbreiten, und dadurch 
die politische Reife unseres Volkes fördern helfen! 
Saarbrücken, im Januar 1912. 
Albert Ruppersberg,
	        
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