Aus dem Vorwort zur ersten Auslage.
Die vorliegende kurzgefaßte Staatslehre ist zunächst als Ergänzung
des „Lehrbuches der Geschichte" von Prof. W. Pfeifer bestimmt, kann
aber auch neben anderen Lehrbüchern gebraucht werden oder zum Selbst¬
unterricht dienen. Auf höheren Lehranstalten wird die Untersekunda und
in^MLLitLrtem-Maße bie Oberprima durch Beschränkung des geschichtlichen
Lehrstoffes Raum für Belehrungen aus der Staatsknnde bieten müssen.
Die gegebenen Zahlen sollen natürlich nicht alle auswendig gelernt werden,
sondern mehr als Anschauungsmaterial dienen.
Als Quellen benutzte ich die Verfassungen von Preußen (mit Kom¬
mentar von Arndt) und des Deutschen Reiches, Winkelmanns Verfassungs¬
geschichte, das Statistische Jahrbuch für das Deutsche Reich 1910 und
besonders das vortreffliche Buch des Grafen Hue de Grais: „Handbuch
der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche"
(20. Auflage. Berlin, Springer, 1910), welches ein fast nie versagendes
Hilfsmittel ist. Andere Bürgerkunden, wie die von Giese, Hoffmann-Groth,
Seidenberger und Neubauer, sowie die Schrift von Elisabeth Gnauck-
Kühne: „Das soziale Gemeinschaftsleben im Deutschen Reich" habe ich
mit Nutzen eingesehen. Theoretische Erörterungen habe ich möglichst ver¬
mieden, dagegen mich bemüht, die geschichtliche Entwicklung in knappster
Form hervortreten zu lassen. Für Verbesserungsvorschläge werde ich
stets dankbar sein. Möge dieser kurze Überblick über unser vaterländisches
Staatswesen dazu helfen, unsere Jugend mit der Überzeugung zu erfüllen,
daß Deutschland in seiner Entwicklung vorangeht, und daß es eine
lohnende Aufgabe ist, daran mitzuarbeiten. In diesem Sinne möge das
Wort Ulrichs von Hutten gelten: „O Jahrhundert, es ist eine Lust zu leben!"
Saarbrücken, 1. September 1910.
Albert Ruppersberg.
Vorwort zur zweiten Auflage.
Das kleine Buch ist von vielen Seiten freundlich beurteilt worden.
Für eingehende Durchsicht und wertvolle Verbesserungsvorschläge fühle ich
mich besonders den Herren Gymnasialdirektoren vr. Wesener-Cöln und
Hafner-Höchst sowie Herrn Oberlehrer Dietzel-Hannover zu Dank ver¬
pflichtet; ich habe die Bemerkungen dieser Herren nach Möglichkeit be¬
rücksichtigt. Möge das Büchlein dazu beitragen, die Kenntnis nuferer
staatlichen Einrichtungen in den weitesten Kreisen zu verbreiten, und dadurch
die politische Reife unseres Volkes fördern helfen!
Saarbrücken, im Januar 1912.
Albert Ruppersberg,