34 WW Ausgewählte Neben des Fürsten v. Bismarck,
die Frage der Reichssteuer. Daß eine Kontingentierung
nach der Kopfzahl ein unvollkommener Modus, eine Aus-
hilfe von vorübergehender Natur ist, gebe ich gern zu,- das
Beispiel von Bremen — ich will nicht gerade den Herrn
5 Vertreter von Bremen vorzugsweise aufs Korn nehmen —
und von Hamburg mit seinen reichen Einwohnern im Ver¬
gleich zu den Thüringer Waldbewohnern, ist vollständig
zutreffend.
Die Verhandlungen der Vertreter der Regierungen
10 untereinander haben auch gezeigt, daß dieses Bedürfnis
der Einführung von Neichssteuern ziemlich allgemein emp¬
funden wird, und man hat sich schon mit den Gegenständen,
welche sie betreffen könnten, beschäftigt. Ich glaube daher,
daß, wenn es hier gelingt, die Schwierigkeiten zu über-
15 winden, zu deren Überwindung wir bei den kommissarischen
Verhandlungen nicht Zeit hatten, namentlich eine solche
Steuergesetzgebung sofort so weit auszuarbeiten, daß sie
praktisch werden kann, daß bei den verbündeten Regierun¬
gen ein prinzipieller Widerstand dagegen wenigstens nicht
20 obwalten wird. Ich betrachte das als Sache der Zukunft
und als Sache der Gesetzgebung, sobald wir konstituiert
sind. Konstituieren wir uns so rasch als möglich, dann
haben wir die Fähigkeit, diese Frage zu erledigen, und
ebenso die von dem Vertreter für Wiesbaden angeregte
25 wegen Freizügigkeit. Wenn er die bisherige Fassung des
Artikels nicht vollständig und erschöpfend genug findet, so
ist darin doch alles enthalten, worüber wir uns in diesem
Augenblick verständigen konnten. Es stehen da zum Teil
sehr erhebliche partikulare Verfassungsrechte entgegen, die
30 man nicht ohne weiteres gewalttätig brechen kann. Ich
mache darauf aufmerksam, daß Artikel 4 der Verfassung,
Bestimmung 1, ausdrücklich die Frage der Freizügigkeit,
Heimats- und Niederlassungsverhältnisse und des Ge¬
werbebetriebs usw. der Gesetzgebung des Bundes zuweist.
35 Der Herr Abgeordnete für Wiesbaden wird also, wenn er,