Full text: Fürst Bismarck (Bd. 145)

34 WW Ausgewählte Neben des Fürsten v. Bismarck, 
die Frage der Reichssteuer. Daß eine Kontingentierung 
nach der Kopfzahl ein unvollkommener Modus, eine Aus- 
hilfe von vorübergehender Natur ist, gebe ich gern zu,- das 
Beispiel von Bremen — ich will nicht gerade den Herrn 
5 Vertreter von Bremen vorzugsweise aufs Korn nehmen — 
und von Hamburg mit seinen reichen Einwohnern im Ver¬ 
gleich zu den Thüringer Waldbewohnern, ist vollständig 
zutreffend. 
Die Verhandlungen der Vertreter der Regierungen 
10 untereinander haben auch gezeigt, daß dieses Bedürfnis 
der Einführung von Neichssteuern ziemlich allgemein emp¬ 
funden wird, und man hat sich schon mit den Gegenständen, 
welche sie betreffen könnten, beschäftigt. Ich glaube daher, 
daß, wenn es hier gelingt, die Schwierigkeiten zu über- 
15 winden, zu deren Überwindung wir bei den kommissarischen 
Verhandlungen nicht Zeit hatten, namentlich eine solche 
Steuergesetzgebung sofort so weit auszuarbeiten, daß sie 
praktisch werden kann, daß bei den verbündeten Regierun¬ 
gen ein prinzipieller Widerstand dagegen wenigstens nicht 
20 obwalten wird. Ich betrachte das als Sache der Zukunft 
und als Sache der Gesetzgebung, sobald wir konstituiert 
sind. Konstituieren wir uns so rasch als möglich, dann 
haben wir die Fähigkeit, diese Frage zu erledigen, und 
ebenso die von dem Vertreter für Wiesbaden angeregte 
25 wegen Freizügigkeit. Wenn er die bisherige Fassung des 
Artikels nicht vollständig und erschöpfend genug findet, so 
ist darin doch alles enthalten, worüber wir uns in diesem 
Augenblick verständigen konnten. Es stehen da zum Teil 
sehr erhebliche partikulare Verfassungsrechte entgegen, die 
30 man nicht ohne weiteres gewalttätig brechen kann. Ich 
mache darauf aufmerksam, daß Artikel 4 der Verfassung, 
Bestimmung 1, ausdrücklich die Frage der Freizügigkeit, 
Heimats- und Niederlassungsverhältnisse und des Ge¬ 
werbebetriebs usw. der Gesetzgebung des Bundes zuweist. 
35 Der Herr Abgeordnete für Wiesbaden wird also, wenn er,
	        
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