1. Altertum 
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Die wichtigsten Staatsformen: Demokratie, Oligarchie, Bundesstaat, 
Militärmonarchie haben auf griechischem Boden ihre vorbildliche Verwirk¬ 
lichung gefunden. Der Träger der für die Menschheit wichtigen Entwicke¬ 
lung zum Rechtsstaat war Athen. Hier war auch die dem Griechentum eigene 
Staatsform des Stadtstaates am reinsten ausgebildet. In ihm vollzog 
sich durch den Kampf zwischen Oligarchie und Demokratie die 
Bildung des Begriffs der politischen Freiheit und der Bürger¬ 
pflicht. 
c) Königtum, Konsulat, Senatsaristokratie in Rom. Tie Militärmonarchic 
Cäsars, die Dyarchie des Augustus. 
In Rom verschwand das patriarchalische Königtum sehr früh. vn, m 
An seine Stelle traten die beiden Konsuln mit beschränkter Regierungs¬ 
gewalt (Kollegialität, Annuität, persönliche Verantwortlichkeit). Die Herr- vn. 12s 
schüft im Staate lag in den Händen des aristokratischen Senates; denn 
seine Genehmigung mußte bei allen Staatsausgaben und Volksbeschlüssen 
vorliegen. An dieser Stellung der Senatsaristokratie änderte auch die Auf¬ 
nahme der Plebejer nichts. Als diese die volle Gleichberechtigung mit den 
Patriziern erlangten, bildete sich statt des Geschlechtsadels ein neuer Amts- vu, «0 
adel, der nunmehr die Regierungsgewalt übte. Die Zenturiatkomitien 
hatten zunächst keinen wirklich entscheidenden Einfluß. Qu. 1, 1 
Ein demokratischer Bestandteil wurde dieser aristokratisch-oligarchischen Ver- VII> 130 
fassung durch die Einführung der Volkstribuneu und der plebejischen Tributkonzilien Qu. 1, 4 
eingefügt. Trotz der Aufnahme von Neubürgern in die Tribus und trotz der Gleich- VII> 131 
stellung der fünf Zenturienklassen behielt der Senat feine ausschlaggebende Stellung. VII> 153 
Gestürzt wurde die Herrschaft des Senates erst durch die Militär- 
Monarchie Cäsars. Der Senat wurde zum „königlichen Rat". Der neue 
Monarch war mit Hilfe der Popularpartei emporgekommen, stand aber 
über den Parteien. Er stützte sich als imperator auf das Heer. Seine Ge¬ 
walt, Gesetze zu erlassen und den Staat zu ordnen, leitete er von der Dik¬ 
tatur ab. 
Augustus begründete die sogenannte Zweiherrschaft (Dyarchie), eine Qu. n, 13 
Art beschränkter Monarchie. Die Macht des Kaisers gründete sich auf die vu, iss 
tribuuizische Gewalt (demokratisches Element) und den militärischen Ober- Qu. 1,6 
befehl. Er selbst wollte sich als „Erster" (princeps) in Senat und Volk an¬ 
gesehen wissen; die kaiserliche Gewalt hatte also die Form des Prinzipats. 
Der Senat hatte die Verwaltung des Staatsschatzes und der ihm über- Qu. n, 13 
wiesenen (senatorischen) Provinzen, die Gerichtsbarkeit auf bestimmten Ge¬ 
bieten. Somit teilte sich der „priireops" mit dem Senat in die Herrschaft 
(Dyarchie). Seit Septimius Severus hatte der Senat ständig an Einfluß 
verloren, seit Diokletian verlor er ihn ganz. 
d) Die Despotie von Diokletian bis auf die byzantinische Zeit. 
Diokletian schuf einen despotischen Absolutismus, indem er das 
Besitzrecht des Kaisers auf den ganzen Staat zum alleinigen Gesichtspunkt
	        
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