24 
II. Das Deutsche Reich. 
zwei Dritteln vom Arbeitnehmer, zu einem Drittel vom Arbeitgeber 
aufgebrachtst. 
2. Die Unfallversicherung. Jeder Arbeiter, der in seinem 
Berus während des Betriebes einen Unfall erleidet, erhält eine Ent¬ 
schädigung, die im Ersatz der Heilnngskosten und für den Fall der Er¬ 
werbsunfähigkeit in einer Rente besieht; ist er bei dem Unfall ums 
Leben gekommen, so empfangen die Hinterbliebenen eine Entschädigung. 
Die Kosten werden allein von den Arbeitgebern getragen, die sich zu 
diesem Zwecke zu Bernfsgenossenschaften vereinigen. 
3. Die Invalidenversicherung sichert allen Arbeitern und An¬ 
gestellten, soweit sie nicht über 2000 Ji Lohn oder Gehalt beziehen, auch 
abgesehen von Krankheiten und Betriebsunfällen, für den Fall, daß sie 
erwerbsunfähig werden, oder beim Eintritt des 70. Lebensjahres eine 
jährliche Rente zu. Der Versicherungsbeitrag wird zur Hälfte vom 
Arbeitgeber, zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen; dazu zahlt das 
Reich einen Zuschuß von jährlich 50 Ji für jede Rente. 
Die Beiträge stufen sich nach der Höhe des Jahresverdienstes in 
5 Klassen ab. Die jährliche Altersrente beträgt in der ersten Klasse 110, 
in der 5. Klasse 230 Ji; die Invalidenrente ist nach der Zahl der Bei¬ 
tragsjahre verschieden; sie beträgt im Mindestfalle 117 Ji. 
Die Zahl der Versicherten betrug 1906: 
in der Krankenversicherung 12,4 Millionen, 
in der Unfallversicherung 19,2 Millionen, 
in der Invalidenversicherung 14,1 Millionen. 
In demselben Jahre wurden 
in der Krankenversicherung für 4,8 Millionen Erkrankungsfülle 
266 Mill. Mark aufgewendet; 
in der Unfallversicherung wurden für 936 0OO Unfälle 143 Mill. 
Mark aufgewendet; 
in der Invalidenversicherung betrugen die Aufwendungen 166 Mil¬ 
lionen Mark. 
Im ganzen sind von 1885 bis 1906 für Versicherte 52/3 Milliar¬ 
den Mark aufgewendet worden; an Beiträgen haben die Arbeitnehmer 
31/4 Milliarden, die Arbeitgeber 32/3 Milliarden aufgebracht, das Reich 
hat 435 Millionen zugeschossen. 
1) In der Verteilung der Beiträge steht eine Änderung bevor.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.