§ 17. Wirttchaftsstuien.
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Jetzt scheiden sich nicht nur Landwirtschaft und Gewerbe voneinander,
sondern das Gewerbe scheidet sich seinerseits in zahlreiche Zweige; es
entstehen gesonderte Berufe. Durch die bessere Ausbildung der Gewerb-
treibenden wird die Leistungsfähigkeit der Gewerbe wesentlich erhöht. Das
Gewerbe hat zunächst die Form des Handwerks; allmählich entsteht,
unterstützt von den Staatsverwaltungen des 17. und 18. Jahrhunderts,
eine Großindustrie, die große Mengen von Arbeitern beschäftigt und
sie in Fabriken vereinigt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts werden die
Naturkräfte, insbesondere Dampf und Elektrizität, in steigendem Maße
der Industrie dienstbar gemacht.
Gleichzeitig mit dem sich entwickelnden Gewerbe blüht der Handel
auf, der die Vermittlung übernimmt zwischen den Erzeugern der Waren
und den Verbrauchern. Schon in den Zeiten der Hanse macht er sich
auswärtige, minder kultivierte Länder untertan; seit der Entdeckung
Amerikas wird er zum Welthandel (transozeanischen Handel). Seit die
Dampfkraft für den Verkehr ausgenutzt wird, wächst er in unerhörtem
Maße, die Verkehrsverbindungen werden immer mannigfaltiger und immer
schneller, die Frachten billiger. Es entwickelt sich ein gegenseitiger Aus¬
tausch der Güter zwischen den Nationen, eine Art internationaler
Arbeitsteilung: Brasilien ist das wichtigste Kasieeland, Nordamerika
und Ostindien haben die größte Baumwollproduktion, im Maschinenbau
stehen England und Deutschland an der Spitze usw.
Auch die Landwirtschaft wird in diese Welthandelsbeziehungen
hineingezogen; große Mengen Getreide werden aus fremden Erdteilen
nach Europa verfrachtet und bedrohen hier die einheimische Getreide¬
erzeugung. Auch die Landwirtschaft benutzt Maschinen in großem
Maßstabe; ebenso macht sie sich die Fortschritte der Chemie dienstbar,
geworden. Aber noch ist der Kreis, innerhalb dessen sich die Erzeugung, der Verkauf
und der Verbrauch der Güter abspielt, beschränkt; es ist im wesentlichen die Stadt
mit dem sie umgebenden Landgebiet.
Das Landgebiet liefert die Rohstoffe, das Gewerbe verarbeitet sie; fremde
Einfuhr wird im wesentlichen nur für solche Waren zugelassen, die innerhalb
des Stadtgebietes nicht erzeugt werden.
Es ist die Zeit der Zünfte; die Art der handwerklichen Produktion ist streng
geregelt; die Handwerker verkaufen meist selbst ihre Waren, ein gesonderter
Handelsstand ist zwar vorhanden, aber noch gering an Zahl.
Allmählich erweitern sich die wirtschaftlichen Beziehungen, ein Großhandel ent¬
wickelt sich. Es entsteht der moderne Staat, der mit allen Kräften bemüht ist,
aus den vielen kleinen nebeneinander stehenden, städtischen Wirtschaftsgebieten ein ein¬
heitliches, nationales Wirtschaftsgebiet zu schaffen.
Neubauer. Kleine Staatslehre.
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