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VIII. Das Deutsche Reich.
und 626 Wahlkonsuln vertreten. Alle Vertreter des Deutschen
Reiches im Auslande haben die Ausgabe, das Ansehen des Reiches
zu wahren, ein gesundes Verhältnis der ausländischen Staaten
zum Reiche zu pflegen und die Deutschen im Auslande zu schützen.
Zu diesem Zwecke führen die Konsuln Matrikeln, so daß sie über
die Deutschen in ihrem Bezirk orientiert sind. Sie pflegen auch
die Gerichtsbarkeit sür die Deutschen im Auslande.
Die handelspolitische Abteilung hat Handel, Ver¬
kehr, Zollpolitik, Handelsverträge und das Konsulatswesen, soweit
sich das Reich mit handelspolitischen Fragen beschäftigt, zu be¬
arbeiten.
DieRechtsabteilung behandelt die Privatangelegenheiten
der Deutschen im Auslande und hat auch über die Auslieferung
der Verbrecher Entscheidung zu treffen.
Das Reichskolonialamt bildete früher eine Abteilung
des Auswärtigen Amtes. Es ist während der Amtszeit des Staats¬
sekretärs Dernburg ein selbständiges Reichsamt geworden. Ihm
untersteht die Verwaltung der Schutzgebiete, sowie deren Behörden
und Beamten.
Das Reichsmarineamt verwaltet und beaufsichtigt die
Kriegsmarine, die Werften, die Marineartillerie, die Torpedoboots¬
depots, die Marineintendanturen, die Marinelazarette und die
Marinebildungsanftalten, die deutsche Seewarte in Hamburg, die
Observatorien in Wilhelmshaseu und Kiel und das deutsche Pacht¬
gebiet in Kiautschou.
DasReichsjustizamt besorgt die Rechtspflege des Reiches.
Es bereitet die juristischen Reichsgesetze vor und bearbeitet sie. Zu
den Reichsgesetzen erläßt es die Ausführungsverordnungen. Vom
Reichsjustizamt werden auch Rechtsgutachten erteilt. Es beaufsichtigt
das Reichsgericht und die Reichsanwaltschaft in Leipzig. Außer¬
dem wirkt es bei allen Geschäften der übrigen Reichsämter mit,
soweit sie das Gebiet der Rechtspflege berühren.
Das Reichsschatzamt hat alljährlich den Reichshaushalts¬
plan auszustellen, das Kaffen- und Rechnungswesen des Deutschen
Reiches zu überwachen und zu ordnen und den Reichskriegsschatz
aufzubewahren, die Münzen, das Reichspapiergeld und die Schulden¬