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VIII. Das Deutsche Reich. 
und 626 Wahlkonsuln vertreten. Alle Vertreter des Deutschen 
Reiches im Auslande haben die Ausgabe, das Ansehen des Reiches 
zu wahren, ein gesundes Verhältnis der ausländischen Staaten 
zum Reiche zu pflegen und die Deutschen im Auslande zu schützen. 
Zu diesem Zwecke führen die Konsuln Matrikeln, so daß sie über 
die Deutschen in ihrem Bezirk orientiert sind. Sie pflegen auch 
die Gerichtsbarkeit sür die Deutschen im Auslande. 
Die handelspolitische Abteilung hat Handel, Ver¬ 
kehr, Zollpolitik, Handelsverträge und das Konsulatswesen, soweit 
sich das Reich mit handelspolitischen Fragen beschäftigt, zu be¬ 
arbeiten. 
DieRechtsabteilung behandelt die Privatangelegenheiten 
der Deutschen im Auslande und hat auch über die Auslieferung 
der Verbrecher Entscheidung zu treffen. 
Das Reichskolonialamt bildete früher eine Abteilung 
des Auswärtigen Amtes. Es ist während der Amtszeit des Staats¬ 
sekretärs Dernburg ein selbständiges Reichsamt geworden. Ihm 
untersteht die Verwaltung der Schutzgebiete, sowie deren Behörden 
und Beamten. 
Das Reichsmarineamt verwaltet und beaufsichtigt die 
Kriegsmarine, die Werften, die Marineartillerie, die Torpedoboots¬ 
depots, die Marineintendanturen, die Marinelazarette und die 
Marinebildungsanftalten, die deutsche Seewarte in Hamburg, die 
Observatorien in Wilhelmshaseu und Kiel und das deutsche Pacht¬ 
gebiet in Kiautschou. 
DasReichsjustizamt besorgt die Rechtspflege des Reiches. 
Es bereitet die juristischen Reichsgesetze vor und bearbeitet sie. Zu 
den Reichsgesetzen erläßt es die Ausführungsverordnungen. Vom 
Reichsjustizamt werden auch Rechtsgutachten erteilt. Es beaufsichtigt 
das Reichsgericht und die Reichsanwaltschaft in Leipzig. Außer¬ 
dem wirkt es bei allen Geschäften der übrigen Reichsämter mit, 
soweit sie das Gebiet der Rechtspflege berühren. 
Das Reichsschatzamt hat alljährlich den Reichshaushalts¬ 
plan auszustellen, das Kaffen- und Rechnungswesen des Deutschen 
Reiches zu überwachen und zu ordnen und den Reichskriegsschatz 
aufzubewahren, die Münzen, das Reichspapiergeld und die Schulden¬
	        
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