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VIII. Das Deutsche Reich. 
rat). Vor dem 17. Lebensjahre ist der Eintritt in die Unter¬ 
offiziervorschule und in die Unteroffizierschule möglich. Wer ein 
Befähigungszeugnis für den Einjährigendienst erworben hat, braucht 
nur ein Jahr aktiv beim Militär zu dienen. Die Berechtigung 
wird entweder durch eine besondere Prüfung oder durch das Zeugnis 
oder Reifezeugnis einer höheren Lehranstalt erworben. Der zum 
einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigte kann sich bis zum 23. 
Lebensjahre, ausnahmsweise bis zum 28. Lebensjahre zurückstellen 
lassen. Die Gültigkeit der Zurückstellung erlischt im Falle einer 
Mobilmachung. 
Die Soldaten müssen körperlich gesund und von einer be¬ 
stimmten Größe sein. Bei der Infanterie werden Leute unter 
1,54 m nicht angenommen. Die Kavalleristen müssen mindestens 
1,57 m groß sein. 
Die Führung der Truppen liegt in den Händen der Offi¬ 
ziere, die eine besondere Vorbildung aus höheren Schulen und 
in Kadettenanstalten erhalten, daraus in die Armee eintreten und 
als Fahnenjunker Dienste tun und dann zur Wahl als Offizier 
gestellt werden. Die Wahl vollzieht das Offizierkorps. Der junge 
Offizier kann durch eigene Tüchtigkeit bis zur höchsten Stelle im 
Militärdienst, bis zum kommandierenden General (Admiral), auf¬ 
steigen. 
Die einzelnen Chargen sind folgende: 
1. Generale (Admirale): 
a) GeneralderJnsanterie, Kavallerie oder Artillerie (Admiral), 
b) Generalleutnant (Vizeadmiral), 
c) Generalmajor (Kontreadmiral), 
2. Stabsoffiziere: 
a) Oberst (Kapitän zur See), 
b) Oberstleutnant (Fregattenkapitän), 
c) Major (Korvettenkapitän), 
3. Hauptleute oder Rittmeister (Kapitän-Leutnant). 
4. Subalternoffiziere: 
a) Oberleutnant (Leutnant zur See), 
b) Leutnant (Unterleutnant zur See). 
Außer den aktiven Offizieren gibt es eine große Zahl von
	        
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