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VIII. Das Deutsche Reich.
rat). Vor dem 17. Lebensjahre ist der Eintritt in die Unter¬
offiziervorschule und in die Unteroffizierschule möglich. Wer ein
Befähigungszeugnis für den Einjährigendienst erworben hat, braucht
nur ein Jahr aktiv beim Militär zu dienen. Die Berechtigung
wird entweder durch eine besondere Prüfung oder durch das Zeugnis
oder Reifezeugnis einer höheren Lehranstalt erworben. Der zum
einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigte kann sich bis zum 23.
Lebensjahre, ausnahmsweise bis zum 28. Lebensjahre zurückstellen
lassen. Die Gültigkeit der Zurückstellung erlischt im Falle einer
Mobilmachung.
Die Soldaten müssen körperlich gesund und von einer be¬
stimmten Größe sein. Bei der Infanterie werden Leute unter
1,54 m nicht angenommen. Die Kavalleristen müssen mindestens
1,57 m groß sein.
Die Führung der Truppen liegt in den Händen der Offi¬
ziere, die eine besondere Vorbildung aus höheren Schulen und
in Kadettenanstalten erhalten, daraus in die Armee eintreten und
als Fahnenjunker Dienste tun und dann zur Wahl als Offizier
gestellt werden. Die Wahl vollzieht das Offizierkorps. Der junge
Offizier kann durch eigene Tüchtigkeit bis zur höchsten Stelle im
Militärdienst, bis zum kommandierenden General (Admiral), auf¬
steigen.
Die einzelnen Chargen sind folgende:
1. Generale (Admirale):
a) GeneralderJnsanterie, Kavallerie oder Artillerie (Admiral),
b) Generalleutnant (Vizeadmiral),
c) Generalmajor (Kontreadmiral),
2. Stabsoffiziere:
a) Oberst (Kapitän zur See),
b) Oberstleutnant (Fregattenkapitän),
c) Major (Korvettenkapitän),
3. Hauptleute oder Rittmeister (Kapitän-Leutnant).
4. Subalternoffiziere:
a) Oberleutnant (Leutnant zur See),
b) Leutnant (Unterleutnant zur See).
Außer den aktiven Offizieren gibt es eine große Zahl von