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Verletzungen der Gelenke, Knochenbrüche.
1. Ein zu straff gespannter Bogen zerspringt.
Durch Fall, Stoß w. kann die Gelenkkapsel zu stark ange¬
spannt werden. Diese besitzt zwar Elastizität, aber zu großem
Drucke kann sie nicht Widerstand leisten: Der Gelenkkops
verläßt die Pfanne, die Gelenkkapsel zerreißt. Das Gelenk ist
verrenkt.
Wenn der Gelenkkopf aus der Gelenkpfanne
austritt, so entsteht eine Verrenkung des Ge¬
lenkes.
2. Ein verrenktes Gelenk verursacht Schmerzen. Der Gelenkkopf
kann wieder in die Gelenkpfanne zurückgeführt werden. Dies
muß vom Arzte geschehen. Bis zur Ankunft desselben kann
man zur Linderung der Schmerzen kalte Umschläge machen.
Ist der Verletzte zum Arzte zu tragen, so bedenke man, daß
jede Bewegung des verrenkten Gliedes für den Kranken sehr
schmerzhaft ist.
Wenn eine Person mit verrenktem Gelenke
transportiert werden muß, soll jede Bewegung
des verrenkten Gliedes möglichst vermieden
werden. —
3. Wird übermäßig starker Druck oder Stoß auf den Knochen ausgeübt, so
genügt die Elastizität desselben nicht mehr, den Druck auszuhalten.
Bei übermäßig starkem Druck oder Stoß bricht
der Knochen.
4. Ein gebrochener Arm oder Schenkel gibt keinen Halt mehr.
Alle Bewegungen sind sehr schmerzhaft. Darum ist es not-
wend.ig, daß Mitarbeiter, hilfsbereite Mitmenschen, Sanitäts¬
personen k. beim Transport des Verunglückten jede Bewegung
des gebrochenen Gliedes vermeiden. (Notverband.)
Bevor eine Person mit einem gebrochenen Knochen
transportiert wird, soll derselben ein Notverband an¬
gelegt werden.
Zwei Meßlatten, Spazierstöcke, Bergstöcke, Baumäste, Zaun¬
latten, Besenstiele re. können als Stützen, Taschentücher, Hand¬
tücher, Hosenträger, Tragriemen, Stroh, Binsen rc. zur Befestigung
dienen. Es empfiehlt sich, das gebrochene Bein nach dem Anlegen
des Notverbandes mit dem gesunden Beine, den gebrochenen
Arm mit dem Brustkörbe zusammenzubinden.
Aufgabe: a) Übe mit mehreren Kameraden, an dem Arme oder Schenkel
eines Mitschülers einen Notverband anzulegen!
b) übe mit mehreren Kameraden, den Mitschüler hierauf zu
tragen!
5. Die gebrochenen Stücke des Knochens müssen vom Arzte ein¬
gerichtet werden. Nachdem dies geschehen, legt der Arzt einen