84 III. Ztr. Das Mittelalter. Von 768 — 1517.
Sachsen, des langen Streites müde , versöhnten sich mit
Heinrich, nachdem Otto von Nordheim gestorben war: es
schien, als wenn Heinrichs Alter wenigstens ruhig seyn
sollte. Allein da mußte er noch das Härteste erfahren,
daß sich seine eigenen Söhne, Kon rad und nachher Hein¬
rich, gegen ihn auflehnten. Der letzte nahm ihn sogar
gefangen und zwang ihn, der Krone zn entsagen. Entrü¬
stet fi'oh der alte Kaiser, als er wieder frei war, zu sei¬
nem Freunde, dem Bischof Otbert von Lüttich und rüstete
sich gegen den undankbaren Sohn; aber er starb in Lüttich,
von Kummer gänzlich niedergebeugt, im I. 1100. Wie
unruhig und kriegerisch sein Leben gewesen war, bezeugt
die Menge der Schlachten, in denen er gefochten hatte;
es waren ihrer nicht weniger als 65. '
Der Bischof begrub ihn, wie cs sich gebührte; allein
der Haß ließ den alten Kaiser auch nicht in seinem Grabe
ruhen. Sein Leichnam wurde wieder ansgegraben, nach
Speier gebracht und mußte dort noch fünf Jahre über
der Erde stehen, bis der Papst Paschal endlich den Bann¬
fluch von ihm abnahm. Da wurde er sehr prächtig begraben.
39. Kaiser Heinrich V. 1100 — 1125.
Obgleich der neue Kaiser es vorher mit den Päpsten
gegen seinen Vater gehalten hatte, so zeigte er sich doch
nun in dem noch nicht geendigten Streite wegen der In¬
vestitur eben so entschieden als ihr Gegner. 3m Jahr 1110
zog er mit einem Heere nach Italien, fing Unterhandlun¬
gen mit dem Papst Paschal II. an und zog in Rom ein.
Als aber der Papst seinen Willen in Absicht der Investi¬
tur nicht erfüllen und ihn auch vor ausgemachter Sache
nicht krönen wollte, ließ er ihn, mitten in großer Ver¬
sammlung der Kardinäle, durch seine Leibwache gefangen
nehmen. Da bequemte sich Paschal zur Nachgiebigkeit,
überließ dem Kaiser das Investitur-Recht und krönte i'n
auch. Kaum war Heinrich aber aus Rom weg, als die
ganze dortige Geistlichkeit sich versammelte und den be-
fchwornen Vergleich als einen erzwungenen gänzlich ver¬
warf. So ging der Streit von Neuem an und dauerte
bis zum I. 1122. In diesem wurde mit Papst Ealir t II.
ein Vertrag zu Worms geschlossen, worin beide Parthcien
etwas nachgaben: der Kaiser that Verzicht auf die Inve¬
stitur mit Ring und Stab., weil sie Zeichen der geistlichen
Gerichtsbarkeit seyen, und behielt sich dagegen das Rechr
vor, die geistlichen Fürsten durch Ueberreichung eines Scep¬
ters mit ihren weltlichen Besitzungen zu belehnen. Das
war eine gute Auskunft; aber leider hat auch dieser Friede"
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