Fortsetzung von Seite 2 des Umschlages.
Schriften der Vereinigung für staatsbürgerliche Bildung und Erziehung (C. V.)
-öeidenberger zeigt, wie der Geschichtsunterricht eine Fülle
bnrgerknndlichen Wissens übermitteln kann, wie der Schüler Freihandel,
Schutzzoll, Gewerbefreiheit, gewerbliche Gebundenheit, Formen des
Wahlrechts, der Besteuerung, Flotten- und Kolonialpolitik und ähn¬
liche Dinge, die die Gegenwart bewegen, auf dem neutralen Boden
des geschichtlichen Werdens kennen lernt, wie so ein biologisch-genetisch
entwickelnder bürgerkundlicher Unterricht möglich ist.
Wolf zeigt an den einzelnen Unterrichtsdisziplinen, wie der ge¬
samte Unterricht eine staatsbürgerliche und dentschnatiouale Erziehung
sein muß, besonders eingehend an dem Geschichtsunterricht, dem er in
den Oberklassen als Aufgabe die planmäßige, systematische Erziehung
zur Mitarbeit, zum politischen Denken zuweist. Er führt im einzelnen
aus, wie dies durch eine zusammenfassende Behandlung der verschiedenen
Seiten der geschichtlichen Entwicklung möglich ist.
sickert erkennt ebenfalls die staatsbürgerliche Erziehung nicht
als eine Sonderdisziplin an, sondern als Prinzip der gesamten Erziehungs-
nnd Unterrichtsarbeit. Im Mittelpunkte der staatsbürgerlichen Be¬
lehrung steht der Geschichtsunterricht, der die politische Morphologie und
Biologie in ihrer organischen Wechselbeziehung den Schülern zum Be¬
wußtsein bringt. Die wichtigsten Verstand und Willen bildenden Momente
des Stoffes und der Methode eines wissenschaftlichen Geschichtsunter¬
richts werden in der Richtung der staatsbürgerlichen Erziehung aufge¬
zeigt, die Anordnung der Lehrstoffe im Geschichtsunterricht erörtert und die
theoretischen Ausführungen beispielsweise an dem Entwurf einer metho¬
dischen Lehreinheit über Karl den Großen erläutert. Daneben erscheinen
die pädagogischen Disziplinen ganz besonders geeignet, staatsbürgerliche
Probleme praktisch zu veranschaulichen und philosophisch zu vertiefen.
Thieme zeigt, wie die Einführung in das Verständnis des
Staates in seiner Gliederung und seinen Organen, in Gesetzgebung und
Verwaltung als deren Funktionen, in die gegenseitigen Wohlfahrts-
bedingnngen zwischen dem einzelnen und seinen staatlichen Verbänden
sich innerhalb des lehrplanmäßigen Stoffes der Volksschule geben läßt.
Es gilt mit einer allseitigen Bildung die Grundlegung einer staats¬
bürgerlichen Gesinnung, die ihre Befriedigung in der Ausübung ihrer
staatsbürgerlichen Pflichtrechte findet, zu erzielen.
Rofenihal behandelt als praktisches Beispiel staatsbürgerlicher
Belehrung die wirtschaftlichen und politischen Momente, die sich inner¬
halb der deutschen Volksgemeinschaft bei der Versorgung mit dem
täglichen Brote ergeben.
Leipzig. B. G. Teubner.