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durch Talent und Kenntnisse auch ohne eigenes Vermögen empor¬
zuarbeiten.
§ 34. Die Banken.
Die gewerbsmäßige und systematische Vermittlung des
Kredits vollzieht sich durch die Banken. Die Banken sind Unter¬
nehmen (häufig in der Form von Aktiengesellschaften), die als
Schuldner Geld aufnehmen, um es als Gläubiger weiterzugeben
zu angemessener Verwendung. Dieses Geschäft seht große eigene
Kapitalien der Unternehmer voraus; nur wer über große Mittel
verfügt, kann Anspruch darauf machen, fremde Gelder anvertraut
zu erhalten. Denn der Gläubiger rechnet auf Rückzahlung des
Betrags. — Die Banken dienen auch dem Geldverkehr, indem
sie den Handel in Münzsorten, Wechseln und Wertpapieren ver¬
mitteln und auch für eigene Rechnung betreiben.
Entstehung: Das Bankwesen entwickelte sich im Mittel¬
alter in Italien, wo nach dem Vorbild von Byzanz der Geld¬
verkehr sehr früh schon großen Umfang gewonnen hatte. Zunächst
bestand das Bankgeschäft im Geldwechseln, das durch die Ver¬
schiedenartigkeit der Münzsysteme für Reisende notwendig war.
Bald wurden den Bankiers größere Geldsummen zur Aufbe¬
wahrung übergeben, und mit dem Überweisen von Summen an
einen Dritten begann der Giro- und Depositenverkehr. Aus den
Depositenscheinen, die dabei ausgegeben wurden und wie bares
Geld von einer Hand in die andere wanderten, bis sie der Bank
zur Zahlung vorgelegt wurden, entwickelten sich die Banknoten.
Diejenigen Banken, welche solche Banknoten ausgeben dürfen,
heißen Notenbanken. Manche Staaten, die an billigem
Kredit Interesse hatten und ihren Untertanen alle Handelsvorteile
gewähren wollten, haben durch ihre Unterstützung einzelnen dieser
Unternehmen den Charakter von Staatsinstituten gegeben. In
Frankreich und Österreich ist die Notenausgabe auf eine einzige
Bank zentralisiert. In Deutschland wie in England herrscht das
gemischte System; es gibt einzelne private Notenbanken neben den
großen Zentralbanken: der R e i ch s b a n k und der Bank von
England.
Die Haupt sächlich st en Bankgeschäfte sind:
1. der An- und Verkauf von Edelmetallen, ausländischen
Geldarten, Wechseln und solchen Wertpapieren, die an der Börse
gehandelt werden (Effekten);
2. die Besorgung von Geschäften im Auftrag ihrer Kunden:
das Einziehen von Geldern, Kauf und Verkauf von Wertpapieren
usw. Mit ständigen Künden steht die Bank in laufender Rech¬
nung (Kontokorrent);