Full text: Bürgerkunde und Volkswirtschaftslehre

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Schulverbänden Unterstützungen. In den Städten werden zur 
Leitung des Schulwesens Schuldeputationen eingerichtet, die 
aus Mitgliedern des Magistrats, der Stadtverordnetenversamm¬ 
lung und einer Reihe von Fachleuten (auch Lehrerinnen) be¬ 
stehen. 
Die staatliche Schulaussicht wird von Schulinspektoren aus¬ 
geübt, für die sich die Regierung meistens der Geistlichen bedient, 
soweit nicht besondere fachmännische Schulinspekloren einge¬ 
setzt sind. 
Die Mittelschulen: Um'den Kindern eine weiter¬ 
gehende Bildung zu geben, z. B. mit Einschluß einer fremden 
Sprache, können die Gemeinden auch Mittelschulen (Bürger¬ 
schulen) errichten. 
Die h ö h e r e n S ch u l e n für Knaben gliedern sich in Real¬ 
schulen, Oberrealschulen, Realgymnasien und humanistische 
Gymnasien, wobei die Betonung der naturwissenschaftlichen 
Fächer, der Mathematik und der neuen Sprachen die Realan¬ 
stalten, die der alten Sprachen das humanistische Gymnasium 
charakterisiert. Die Versetzung in die Obersekunda berechtigt 
zum einjährigen Militärdienst und der Subalternbeamtenlaus¬ 
bahn, die nach Prima zur Aufnahme in das Offizierskorps, das 
Abiturientenexamen zu den akademischen Berufen. 
Die höhere Mädchens chule ist in Preußen im Jahre 
1908 neu geregelt worden und damit eine Reform geschaffen, 
die von Fachleuten und Frauenbildungsvereinen lange Zeit an¬ 
gestrebt worden war. 
Zunächst ist an Stelle der neunjährigen Die zehnjährige 
Mädchenschule getreten. Dienaturwissenschaftlich-mathematischen 
Fächer sind mehr als bisher berücksichtigt; doch entsprechen die 
Leistungen hierin nicht völlig denen der Knabenrealschule, wohin¬ 
gegen die Leistungen in den Sprachen weitergehen. Die Absol¬ 
vierung der höheren Mädchenschule berechtigt zum Eintritt in 
das Lyzeum, das in ein vierklassiges höheres Lehrerinnenseminar 
und in die Frauenschule gegliedert ist. Dient das Seminar zur 
beruflichen Ausbildung der Lehrerinnen für höhere Schulen, so 
soll die Frauenschule zunächst allgemeinen Fortbildungszwecken 
dienen. Die häuslichen Pfiichten — Küche, Kinderpflege, Ge¬ 
sundheitslehre usw. — und die sozialen Ausgaben der Frau 
— Wohlfahrtspflege, Bürgerkunde und Volkswirtschaftslehre — 
sind ebenso wie die sprachliche, historische Fortbildung in den 
wahlfreien Unterrichtsfächern berücksichtigt. 
Für diejenigen Schülerinnen, die sich aus das Universitäts¬ 
studium vorbereiten wollen, ist die Studienanstalt gedacht. Nach 
dem siebenten Unterrichtsjahre findet die Abzweigung der Gym- 
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