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Schulverbänden Unterstützungen. In den Städten werden zur
Leitung des Schulwesens Schuldeputationen eingerichtet, die
aus Mitgliedern des Magistrats, der Stadtverordnetenversamm¬
lung und einer Reihe von Fachleuten (auch Lehrerinnen) be¬
stehen.
Die staatliche Schulaussicht wird von Schulinspektoren aus¬
geübt, für die sich die Regierung meistens der Geistlichen bedient,
soweit nicht besondere fachmännische Schulinspekloren einge¬
setzt sind.
Die Mittelschulen: Um'den Kindern eine weiter¬
gehende Bildung zu geben, z. B. mit Einschluß einer fremden
Sprache, können die Gemeinden auch Mittelschulen (Bürger¬
schulen) errichten.
Die h ö h e r e n S ch u l e n für Knaben gliedern sich in Real¬
schulen, Oberrealschulen, Realgymnasien und humanistische
Gymnasien, wobei die Betonung der naturwissenschaftlichen
Fächer, der Mathematik und der neuen Sprachen die Realan¬
stalten, die der alten Sprachen das humanistische Gymnasium
charakterisiert. Die Versetzung in die Obersekunda berechtigt
zum einjährigen Militärdienst und der Subalternbeamtenlaus¬
bahn, die nach Prima zur Aufnahme in das Offizierskorps, das
Abiturientenexamen zu den akademischen Berufen.
Die höhere Mädchens chule ist in Preußen im Jahre
1908 neu geregelt worden und damit eine Reform geschaffen,
die von Fachleuten und Frauenbildungsvereinen lange Zeit an¬
gestrebt worden war.
Zunächst ist an Stelle der neunjährigen Die zehnjährige
Mädchenschule getreten. Dienaturwissenschaftlich-mathematischen
Fächer sind mehr als bisher berücksichtigt; doch entsprechen die
Leistungen hierin nicht völlig denen der Knabenrealschule, wohin¬
gegen die Leistungen in den Sprachen weitergehen. Die Absol¬
vierung der höheren Mädchenschule berechtigt zum Eintritt in
das Lyzeum, das in ein vierklassiges höheres Lehrerinnenseminar
und in die Frauenschule gegliedert ist. Dient das Seminar zur
beruflichen Ausbildung der Lehrerinnen für höhere Schulen, so
soll die Frauenschule zunächst allgemeinen Fortbildungszwecken
dienen. Die häuslichen Pfiichten — Küche, Kinderpflege, Ge¬
sundheitslehre usw. — und die sozialen Ausgaben der Frau
— Wohlfahrtspflege, Bürgerkunde und Volkswirtschaftslehre —
sind ebenso wie die sprachliche, historische Fortbildung in den
wahlfreien Unterrichtsfächern berücksichtigt.
Für diejenigen Schülerinnen, die sich aus das Universitäts¬
studium vorbereiten wollen, ist die Studienanstalt gedacht. Nach
dem siebenten Unterrichtsjahre findet die Abzweigung der Gym-
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