Full text: Staats- und Wirtschaftslehre (Bd. 2)

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Staatslehre. 
völkerung entwickelt, welche mit den neueren Anschauungen eines 
Cultur- und Rechtsstaates im vollsten Widersprüche stand, den 
Fortschritt in der Landwirtschaft im höchsten Maße hemmte und 
die Interessen der ländlichen Bevölkerung im höchsten Grade 
schädigte. Zweck der Agrargesetzgebung war, solche Zustände herbei¬ 
zuführen. welche eine gedeihliche Entwickelung der Landwirtschaft 
und die Erfüllung der volkswirtschaftlichen und politischen Aufgaben 
der ländlichen Bevölkerung ermöglichten. 
1. Die wichtig st en Landeskulturgesetze. 
Zu den Landeskulturgesetzen Preußens, bezw. des Deutschen 
Reiches zählen insbesondere folgende: 
1. Das Edikt vom 9. Oktober 1807, bctr. den freien Gebrauch des Grund¬ 
besitzes und die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner. 
2. Das Edikt vom 14. September 1811, betr. die gutsherrlich-bäuerliche 
Auseinandersetzung. 
3. Die Eemeinheitsteilungs-Ordnung vom 7. Juni 1821, ergänzt durch 
das Gesetz vom 2. März 1850. 
4. Das Gesetz vom 2. März 1850, betr. die Ablösung der auf Grund¬ 
stücken und Gerechtigkeiten haftenden Abgaben und Dienste, und das 
Gesetz vom 2. März 1850, betr. Errichtung von Rentenbanken. 
5. Das Gesetz vom 27. April 1872, betr. Ablösung der Reallasten, welche 
an Kirchen, Pfarrereien, Küstereien und Schulen zu leisten sind. 
6. Das Gesetz vom 2. April 1872, bctr. Grundstückszusammenlegung ohne 
Gemeinheitsteilung. 
7. Das Gesetz vom 18. Februar 1880, betr. das Verfahren bei Ablösungen, 
Gemeinheitsteilungen und Zusammenlegungen. 
8. Die Gesetze, betr. Errichtung von Rentengütern vom 27. Juni 1890 
und 7. Juli 1891. 
9. Die Gesetze vom 29. November 1811, betr. Wasserstau und Vorflut, 
voni 28. Februar 1843, betr. Benutzung der Privatflüsse, und vom 
23. Januar 1846, betr. Entwässerungsanlagen. 
10. Das Gesetz vom 1. April 1879, betr. Bildung von Wassergenojsen- 
schaften zur Benutzung und Unterhaltung von Gewässern und zur Ent- 
und Bewässerung von Grundstücken. 
11. Das Gesetz vom 28. Januar 1848, betr. Deichwesen. 
12. Das Feld- und Forstpolizei-Gesetz vom 1. April 1880 und das Forst¬ 
diebstahlsgesetz voni 15. April 1878. 
13. Das Reichsviehseuchengesetz vom 23. Juni 1880 und 1. Juni 1894. 
14. Das Fischereigesetz vom 30. Mai 1874, betr. Binnenfischerei. 
15. Die Gesetze, betr. Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften vom 6. 
Juli 1875, betr. Verwaltung der Gemeindewaldungen vom 14. August 
1876, betr. gemeinschaftliche Forsten vom 14. März 1889.
	        
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