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15. Verluste durch Nacharbeit an 'mißlungener Arbeit, durch
Abzüge für Versehen usw.,
16. Verluste durch Hilfeleistungen der Gehilfen untereinander,
17. Verluste au uneinbringlichen Forderungen,
18. Geschenke au Lehrlinge (Messe, Weihnachten),
19. Sonstiges.
Wie werden die A. U. verrechnet oder verteilt?
Es geschieht dies in Handwerksbetrieben am besten
1. auf die produktiven Löhne,
2. auf die Arbeitszeit.
Bei der Verrechnung auf die produktiven Löhne stellen wir
diese den A. 11. gegenüber und rechnen aus, wieviel A. U. auf 100 M.
oder auf 100 Pf. Lohn kommen. Wenn z. B. in einem Geschäfte
die jährlichen A. U. 29OO M. und die Löhne 6582 M. betragen, so
kommen auf 1 M. oder 100 Pf. Lohn 2900 M.: 6582 M., das
sind rund 0,44 M. oder 44 °/o. Wenn an einem Orte, wie hier
in Cassel, in manchen Gewerben die Verrechnung der A. 11. auf die
Arbeitsstunde gebräuchlich ist, so wird die Jahresunkostensnmme durch
die Zahl der jährlichen geleisteten produktiven Arbeitsstunden geteilt.
Wenn z. B. in vorstehendem Geschäfte jährlich 12 300 Arbeitsstunden
geleistet werden, so entfallen auf 1 Arbeitsstunde
2900 M.: 12300 = 23,5 Pf.
Es ist ohne Frage für den Handwerksmeister leichter, die Arbeits¬
stunden und die damit verbundenen Löhne auf ein Jahr im voraus
zu berechnen als den Wert des Materials. Die Wünsche der Kunden
machen dies unmöglich. Für das Handwerk muß die produktive
Arbeit und der produktive Arbeitslohn für den Unkostenznschlag
ausschließlich maßgebend bleiben.
Für die Geschäfte, die eine unregelmäßige Arbeitszeit haben
(Wirte), oder bei denen die für die Herstellung der einzelnen Er¬
zeugnisse erforderliche Zeit nicht festzustellen ist (Bäcker, Metzger.
Konditoren), müssen die A. 11. in der Weise verrechnet werden, daß
man sie mit den Löhnen vereinigt und als Betriebskosten aus das
Material oder die eingekauften Waren schlägt.
Geschäftsgewinn.
Außer dem Verdienst, der als Meisterlohn in den A. 11. ver¬
rechnet oder als produktiver Lohn auf die jeweilige Ware geschlagen
worden ist, gebührt dem Meister ein besonderer Geschäftsgewinn;
denn die Leitung eines Geschäfts stellt besondere Anforderungen an
sein Können, ist oft sehr aufreibend und verursacht manche Sorgen
und Mühen. Unablässig muß er bemüht sein, Pläne zu ersinnen
und durchzuführen, die zum Gedeihen des Geschäftes nötig sind, wobei
er manchmal ein großes Risiko übernehmen muß. Was für Scherereien