Full text: Gewerbe- und Bürgerkunde für Fortbildungsschüler

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15. Verluste durch Nacharbeit an 'mißlungener Arbeit, durch 
Abzüge für Versehen usw., 
16. Verluste durch Hilfeleistungen der Gehilfen untereinander, 
17. Verluste au uneinbringlichen Forderungen, 
18. Geschenke au Lehrlinge (Messe, Weihnachten), 
19. Sonstiges. 
Wie werden die A. U. verrechnet oder verteilt? 
Es geschieht dies in Handwerksbetrieben am besten 
1. auf die produktiven Löhne, 
2. auf die Arbeitszeit. 
Bei der Verrechnung auf die produktiven Löhne stellen wir 
diese den A. 11. gegenüber und rechnen aus, wieviel A. U. auf 100 M. 
oder auf 100 Pf. Lohn kommen. Wenn z. B. in einem Geschäfte 
die jährlichen A. U. 29OO M. und die Löhne 6582 M. betragen, so 
kommen auf 1 M. oder 100 Pf. Lohn 2900 M.: 6582 M., das 
sind rund 0,44 M. oder 44 °/o. Wenn an einem Orte, wie hier 
in Cassel, in manchen Gewerben die Verrechnung der A. 11. auf die 
Arbeitsstunde gebräuchlich ist, so wird die Jahresunkostensnmme durch 
die Zahl der jährlichen geleisteten produktiven Arbeitsstunden geteilt. 
Wenn z. B. in vorstehendem Geschäfte jährlich 12 300 Arbeitsstunden 
geleistet werden, so entfallen auf 1 Arbeitsstunde 
2900 M.: 12300 = 23,5 Pf. 
Es ist ohne Frage für den Handwerksmeister leichter, die Arbeits¬ 
stunden und die damit verbundenen Löhne auf ein Jahr im voraus 
zu berechnen als den Wert des Materials. Die Wünsche der Kunden 
machen dies unmöglich. Für das Handwerk muß die produktive 
Arbeit und der produktive Arbeitslohn für den Unkostenznschlag 
ausschließlich maßgebend bleiben. 
Für die Geschäfte, die eine unregelmäßige Arbeitszeit haben 
(Wirte), oder bei denen die für die Herstellung der einzelnen Er¬ 
zeugnisse erforderliche Zeit nicht festzustellen ist (Bäcker, Metzger. 
Konditoren), müssen die A. 11. in der Weise verrechnet werden, daß 
man sie mit den Löhnen vereinigt und als Betriebskosten aus das 
Material oder die eingekauften Waren schlägt. 
Geschäftsgewinn. 
Außer dem Verdienst, der als Meisterlohn in den A. 11. ver¬ 
rechnet oder als produktiver Lohn auf die jeweilige Ware geschlagen 
worden ist, gebührt dem Meister ein besonderer Geschäftsgewinn; 
denn die Leitung eines Geschäfts stellt besondere Anforderungen an 
sein Können, ist oft sehr aufreibend und verursacht manche Sorgen 
und Mühen. Unablässig muß er bemüht sein, Pläne zu ersinnen 
und durchzuführen, die zum Gedeihen des Geschäftes nötig sind, wobei 
er manchmal ein großes Risiko übernehmen muß. Was für Scherereien
	        
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