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IX.
Das Versicherungsgeseh für
Wer ist versichert ? Der AngesteÜtenversicherung vom 20. Dezember
1911 unterliegen vom 16. Lebensjahre an: 1. Angestellte in leitender
Stellung, 2. Betriebsbeamte, Werkmeister und andere Angestellte.
3. Handlungsgehilfen und Gehilfen in Apotheken, 4. Bühnen- und
Orchestermitglieder, 5. Privatlehrer und Erzieher, 6. Kapitäne und
Offiziere der Schifisbesatzung. Versicherungspflichtig sind die genannten
Personen nur dann, wenn sie gegen Entgelt (Gehalt, Lohn, Gewinn¬
anteile) als Angestellte beschäftigt werden und ihr Jahresarbeits¬
verdienst 5000 Mark nicht übersteigt. Die Versicherungspflicht kann
auch auf solche Personen ausgedehnt werden, die eine ähnliche
Tätigkeit wie die genannten Privatbeamten auf eigene Rechnung
ausüben, wenn sie in ihrem Betriebe keine Angestellten beschäftigen.
Von der Versichernngspflicht ist befreit, wem von dem Reich,
einem Bundesstaat, einem Gemeindeverbande usw. ein Pensions¬
anspruch zusteht. Die Mitgliedschaft bei der Invalidenversicherung
befreit nicht von der Angestelltenversicherung.
Freiwillige Versicherung. Eine freiwillige Fortsetzung der
Versicherung ist demjenigen, der aus der versicherungspflichtigen
Beschäftigung ausscheidet, gestattet, wenn er mindestens 6 Beitrags¬
monate zurückgelegt hat. Sind für ihn schon 120 Monatsbeiträge
entrichtet, so ist ihm die Fortsetzung der Versicherung dadurch er¬
leichtert, daß er sich seine Rechte auf die Renten, die sogenannte
Anwartschaft, durch Zahlung einer alljährlichen Anerkennungsgebühr
von 3 Mark erhalten kann.
Die Beiträge werden zur Hälfte von dem Versicherten und
zur Hälfte von dem Arbeitgeber bezahlt. Letzterer hat für die Beitrags¬
leistung aufzukommen. Die monatlichen Beitrüge sind von den Arbeit¬
gebern bis zum 15. des folgenden Monats im Wege des Postscheck¬
verkehrs mit roten Zahlkarten an das Reichsversicherungsamt in
Berlin-Wilmersdorf einzuzahlen. Die Formulare erhält man bei
der Post. Inhaber von Postscheckkonten können die Beiträge auch
durch Überweisung entrichten. Nach der Höhe des Jahresarbeits¬
verdienstes sind die Versicherten in 9 Klassen eingeteilt: